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Union und SPD schaffen Lieferkettengesetz ab: Entlastung für Unternehmen durch EU-Regelung

  • Die Bundesregierung plant, das Lieferkettengesetz abzuschaffen und durch eine EU-Regelung zu ersetzen.
  • Unternehmen werden von Berichtspflichten entlastet, was Bürokratiekosten von vier Millionen Euro jährlich spart.

Die Bundesregierung plant, das Lieferkettengesetz von 2023 abzuschaffen. Ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, die Berichtspflicht für Unternehmen zu beenden und Sanktionen nur bei schweren Menschenrechtsverstößen zu verhängen.

Union und SPD setzen damit eine zentrale Vereinbarung ihres Koalitionsvertrags um. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten, was Bürokratiekosten von rund vier Millionen Euro jährlich spart.

Bei der Klausur der Fraktionsspitzen in Würzburg wurde beschlossen, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz durch die EU-Lieferkettenrichtlinie zu ersetzen, die bis Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Das bisherige Gesetz verpflichtete Firmen, Arbeits- und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten zu prüfen. Die Wirtschaft kritisierte es als wettbewerbsverzerrend, während Befürworter die stärkere Berücksichtigung menschenrechtlicher und ökologischer Risiken lobten.

Quelle: Eulerpool Research Systems