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Lexikon

Zusammenschlusskontrolle

Die Zusammenschlusskontrolle ist ein wichtiger Aspekt des deutschen Kartellrechts und bezeichnet das Verfahren zur Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen. Sie dient dazu, mögliche Wettbewerbsbeschränkungen durch fusionierende Unternehmen rechtzeitig zu erkennen und zu beurteilen. Mit der Zusammenschlusskontrolle soll der Erhalt funktionierender Märkte gewährleistet und die Entstehung von Monopolen oder sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Marktstrukturen verhindert werden.

Die Zuständigkeit für die Zusammenschlusskontrolle liegt in Deutschland beim Bundeskartellamt. Dieses ist dafür zuständig, Unternehmenszusammenschlüsse auf ihre wettbewerblichen Auswirkungen zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verhinderung oder Auflösung zu ergreifen. Gemäß § 37 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Fusionen anmeldepflichtig, sofern bestimmte Umsatzschwellen überschritten werden. Diese Schwellenwerte werden regelmäßig angepasst, um den sich wandelnden Marktbedingungen gerecht zu werden.

Im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle prüft das Bundeskartellamt intensiv, ob der geplante Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs führen könnte. Insbesondere wird untersucht, ob infolge des Zusammenschlusses ein marktbeherrschendes Unternehmen entsteht oder bereits bestehende Wettbewerber durch den Zusammenschluss erheblich geschwächt werden. Sollten wettbewerbliche Bedenken bestehen, kann das Bundeskartellamt Auflagen erlassen, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.

Die Zusammenschlusskontrolle spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung eines funktionierenden und fairen Wettbewerbs auf dem deutschen Markt. Durch ihre Analyse und Überwachung von Unternehmensfusionen trägt sie dazu bei, Kartelle zu verhindern, die Preise zu manipulieren und den Verbrauchern Schaden zuzufügen. Daher ist die Zusammenschlusskontrolle ein unerlässlicher Bestandteil des deutschen Kartellrechts, der zusammen mit anderen Instrumenten zur Aufrechterhaltung eines ausgeglichenen und wettbewerbsfähigen Marktes beiträgt.

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