Skip to content
Lexikon

Wertzuwachssteuer

Die Wertzuwachssteuer ist eine Steuer auf den Gewinn, der durch den Verkauf von Kapitalanlagen erzielt wird. Der Zweck dieser Steuer besteht darin, den Staat an den positiven Wertveränderungen von Vermögenswerten zu beteiligen und somit zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beizutragen.

Die Besteuerung von Wertzuwächsen erfolgt in der Regel durch die Erhebung einer Steuer auf den erzielten Gewinn beim Verkauf von Aktien, Anleihen, Investmentfonds oder anderen Wertpapieren. Der erzielte Gewinn wird als Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Anschaffungspreis der Kapitalanlage berechnet.

Die genaue Höhe der Wertzuwachssteuer variiert je nach Land und Rechtssystem. In einigen Ländern, wie beispielsweise Deutschland, wird die Wertzuwachssteuer als Abgeltungsteuer bezeichnet und beträgt eine pauschale Steuer von derzeit 25 Prozent. In anderen Ländern kann die Höhe der Steuer progressiv sein und von der Höhe des erzielten Gewinns abhängen.

Ein wichtiger Aspekt bei der Wertzuwachssteuer ist, dass sie nur auf tatsächlich realisierten Gewinn erhoben wird. Das bedeutet, dass unrealisierte Wertzuwächse, die durch den Besitz von Vermögenswerten entstehen, nicht sofort besteuert werden. Stattdessen wird die Steuer erst bei Verkauf der Kapitalanlage fällig.

Die Wertzuwachssteuer hat Auswirkungen auf Anleger und kann deren Anlageentscheidungen beeinflussen. Sie kann zu einer Verringerung des erzielbaren Gewinns führen und somit die Attraktivität von bestimmten Anlagestrategien reduzieren.

Insgesamt ist die Wertzuwachssteuer ein wichtiger Bestandteil des Steuersystems und trägt zur Finanzierung staatlicher Aufgaben bei.

AlleAktien Newsletter

Jetzt abonnieren und nichts mehr verpassen.
Jede Woche Aktienanalysen, die besonders tiefgründig recherchiert sind. Komplett unabhängig, ehrlich, transparent.

W