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Lexikon

Werbungskosten-Pauschsätze

Die Werbungskosten-Pauschsätze sind ein steuerrechtlicher Begriff, der sich auf den pauschalen Abzug bestimmter Aufwendungen bezieht, die im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit entstehen. Als Teil des deutschen Steuersystems ermöglichen sie es Arbeitnehmern, ihre Werbungskostenpauschale ohne den Nachweis tatsächlich angefallener Kosten geltend zu machen.

Die Pauschsätze für Werbungskosten werden vom Finanzamt festgelegt und richten sich nach der Höhe des Einkommens. Sie sollen die Verwaltungsaufwände reduzieren, indem sie Arbeitnehmern einen vereinfachten und schnellen Abzug ihrer Werbungskosten ermöglichen, ohne dass sie dafür Einzelbelege und Aufwendungen nachweisen müssen. Dies bietet insbesondere für Geringverdiener und Personen mit geringem Aufwand Vorteile, da es Ihnen Zeit und Mühe erspart.

Die Werbungskosten-Pauschsätze werden jährlich überprüft und können variieren. Für das Jahr 2021 gelten beispielsweise folgende Pauschalen:

- Arbeitnehmer: 1.000 Euro
- Rentner: 102 Euro
- Auszubildende und Studenten: 1.000 Euro
- Behinderte Menschen: 1.420 Euro

Diese Pauschalen werden automatisch bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt, sofern keine höheren konkret nachgewiesenen Werbungskosten geltend gemacht werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Pauschalen nur für bestimmte Aufwendungen gelten und nicht für alle möglicherweise anfallenden Kosten abdecken.

Einige Aufwendungen, die durch die Pauschsätze abgedeckt sein können, umfassen beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Bewerbungskosten und doppelte Haushaltsführung. Es ist jedoch zu empfehlen, alle tatsächlichen Werbungskosten zu überprüfen und zu dokumentieren, da in einigen Fällen höhere Abzüge möglich sein können.

Die Werbungskosten-Pauschsätze stellen eine einfache Möglichkeit für Arbeitnehmer dar, ihre Werbungskosten ohne detaillierte Nachweise geltend zu machen. Dennoch ist es ratsam, individuelle steuerliche Gegebenheiten zu berücksichtigen und bei Bedarf zusätzliche Belege vorzulegen, um alle möglichen Sparpotenziale voll auszuschöpfen.

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