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Lexikon

Waisenrente

Die Waisenrente, auch bekannt als Hinterbliebenenrente, ist eine Unterstützungsleistung, die den minderjährigen Kindern verstorbener Elternteile gewährt wird. Diese Rentenleistung dient dazu, den Familienstandards und dem Lebensunterhalt der Kinder gerecht zu werden. Die Waisenrente wird von der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland bereitgestellt und unterliegt festgelegten Kriterien und Bedingungen.

Um Anspruch auf Waisenrente zu haben, müssen die Elternteile, von denen das Kind abhängig war, entweder gesetzlich rentenversichert oder für eine bestimmte Mindestdauer in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Darüber hinaus muss das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden, um weiterhin berechtigt zu sein. Die Dauer der Waisenrente hängt vom Alter des Kindes und anderen Faktoren ab, wird jedoch in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder darüber hinaus gewährt, wenn das Kind noch eine allgemeine Schulausbildung absolviert.

Die Höhe der Waisenrente wird auf der Grundlage des Rentenanspruchs der verstorbenen Elternteile berechnet. Sie besteht aus einem Prozentsatz des aktuellen Rentenwertes und kann von Jahr zu Jahr an den Rentenwert angepasst werden. Die Waisenrente unterliegt ebenfalls dem jährlichen Rentenwertbeschluss und kann somit mit der allgemeinen Rentenanpassung steigen oder sinken.

Für die Beantragung der Waisenrente ist es notwendig, einen formellen Antrag bei der zuständigen Rentenversicherungsstelle einzureichen. Zur Bestätigung des Anspruchs auf Waisenrente müssen beglaubigte Kopien der Sterbeurkunde des Elternteils sowie Geburts- und Abstammungsurkunden des Kindes vorgelegt werden.

Die Waisenrente ist ein wichtiger Teil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland, der dazu dient, die finanziellen Belastungen für Kinder nach dem Tod ihrer Eltern zu mildern. Bei der Planung der finanziellen Vorsorge sollte die Waisenrente als mögliche Unterstützung für Hinterbliebene berücksichtigt werden.

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