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Lexikon

Vorgründungsgesellschaft

Die Vorgründungsgesellschaft ist eine rechtliche Konstruktion, die es ermöglicht, eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vor ihrer eigentlichen Gründung zu formen. Diese Phase der Vorgründung ist ein wichtiger Schritt für Unternehmer, um das notwendige Kapital zu beschaffen und die Vorbereitungen für die eigentliche Unternehmensgründung abzuschließen.

Während der Vorgründungsphase arbeiten die Initiatoren eines Unternehmenprojekts aktiv an der Konzeption und Planung der zukünftigen Unternehmung. Die Vorgründungsgesellschaft dient als rechtliche Hülle, in der die geplanten Aktivitäten stattfinden können. Sie nimmt in dieser frühen Phase die Funktion eines Vorläufers des eigentlichen Unternehmens an.

Die Vorgründungsgesellschaft dient dazu, das Risiko der Gründer zu minimieren, indem sie frühzeitig Verträge abschließen und Businesspartnerschaften eingehen können. Sie ermöglicht es den Gründern, ihre geschäftlichen Aktivitäten zu starten, bevor die eigentliche, formale Gründung des Unternehmens erfolgt. Dies ist von Vorteil, da es den Gründern ermöglicht, bereits vor der Gründung Geschäftsbeziehungen aufzubauen und Investitionen zu tätigen.

Die Vorgründungsgesellschaft kann jedoch keine dauerhafte Rechtspersönlichkeit erlangen. Sie nimmt eine begrenzte Rechtsstellung ein und wird nach der eigentlichen Gründung des Unternehmens aufgelöst. Zu diesem Zeitpunkt werden ihre Aktivitäten auf das neu gegründete Unternehmen übertragen und die Vorgründungsgesellschaft erlischt.

Die Verwendung einer Vorgründungsgesellschaft bietet auch steuerliche Vorteile. Durch die rechtzeitige Nutzung von Steuerplanungen und die Abwicklung von Geschäften über die Vorgründungsgesellschaft können die Gründer ihre steuerliche Belastung während der eigentlichen Unternehmensgründung optimieren.

In der Summe erfüllt die Vorgründungsgesellschaft eine wichtige Funktion, um den reibungslosen Übergang von der Ideenfindung zur eigentlichen Unternehmensgründung sicherzustellen. Sie ermöglicht es den Gründern, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, Kapital zu sichern und die geschäftlichen Aktivitäten bereits vor der Gründung zu starten. Durch die Beschränkung auf die Vorgründungsphase wird die rechtliche Verantwortung auf die zukünftige Unternehmensentität übertragen. Dieser Prozess erleichtert den Gründern den Übergang von ihrer Idee zu einem ausgereiften Unternehmen.

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