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Lexikon

Vorbenutzungsrecht

Vorbenutzungsrecht ist ein juristischer Begriff, der im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes von großer Bedeutung ist. Dieses Recht bezieht sich auf die vorherige Nutzung einer technischen Erfindung oder eines gewerblichen Designs durch einen Dritten, bevor der Erfinder oder Designer seine Schutzrechte anmeldet. Es ermöglicht dem Vorbenutzer die Fortführung seiner bisherigen Aktivitäten, ohne dass er gegen die Schutzrechte des späteren Anmelders verstößt.

Das Vorbenutzungsrecht basiert auf dem Prinzip des Prioritätsprinzips, das besagt, dass derjenige, der eine Innovation als Erster in den Markt einführt, bestimmte Rechte und Schutz genießt. Es dient als Ausnahme von der allgemeinen Regel, dass nur derjenige, der sein geistiges Eigentum schützen lässt, die ausschließlichen Rechte an seiner Erfindung oder seinem Design hat.

Damit ein Vorbenutzungsrecht wirksam wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Vorbenutzer muss nachweisen, dass er die Innovation vor dem Anmeldetag des späteren Schutzrechteinhabers in gutem Glauben genutzt hat. Dies bedeutet, dass er keine Kenntnis von einem bereits eingereichten Schutzrecht hatte und auch keine Anhaltspunkte dafür hatte.

Es ist wichtig anzumerken, dass das Vorbenutzungsrecht keine Schutzrechte gewährt, sondern nur als Einwand gegen die Durchsetzung der Rechte des späteren Schutzrechteinhabers dient. Es ermöglicht dem Vorbenutzer, seine Nutzung fortzusetzen, jedoch ohne die Möglichkeit, ein eigenes Schutzrecht anzumelden.

In Deutschland ist das Vorbenutzungsrecht in § 12 des deutschen Patentgesetzes (PatG) und in § 12 des deutschen Gebrauchsmustergesetzes (GebrMG) geregelt. In den meisten Fällen muss der Vorbenutzer innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Bekanntmachung der späteren Anmeldung seine Vorbenutzung offenlegen, um das Vorbenutzungsrecht zu wahren.

Insgesamt ist das Vorbenutzungsrecht ein relevantes Instrument für Unternehmen, um ihre bereits getätigten Investitionen in Innovationen zu schützen. Es schützt die Interessen von Vorbenutzern und trägt zur Förderung von Wettbewerb und Fortschritt bei.

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