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Lexikon

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist eine wichtige Instanz in der Unternehmensstruktur einer Aktiengesellschaft (AG) gemäß dem deutschen Aktiengesetz (AktG). Sie ist das oberste Beschlussorgan der Gesellschaft, in dem die Anteilseigner vertreten sind und wichtige Entscheidungen treffen können.

Die Vertreterversammlung setzt sich aus den Aktionären oder deren bevollmächtigten Vertretern zusammen. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und wird vom Aufsichtsrat einberufen. Die Durchführung erfolgt in der Regel in Form einer Präsenzversammlung, kann jedoch auch in elektronischer Form abgehalten werden, sofern dies satzungsgemäß vorgesehen ist.

Während der Vertreterversammlung haben die Aktionäre das Recht, über verschiedene Angelegenheiten abzustimmen, die das Unternehmen betreffen. Dazu gehören unter anderem die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Festsetzung der Dividende. Bei wichtigen Entscheidungen, wie beispielsweise der Änderung der Satzung oder Kapitalmaßnahmen, kann eine qualifizierte Mehrheit erforderlich sein.

Die Vertreterversammlung spielt eine entscheidende Rolle bei der Kontrolle und Überwachung des Managements einer AG. Sie bietet den Aktionären die Möglichkeit, ihre Meinungen zu äußern und ihre Interessen auf der Hauptversammlung des Unternehmens zu vertreten. Sie trägt auch zur Transparenz und Governance des Unternehmens bei, indem sie die Konsultation und Partizipation der Aktionäre fördert.

Insgesamt ist die Vertreterversammlung ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Aktionärsrechte und zur Sicherstellung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Durch ihre Beteiligung können Aktionäre einen direkten Einfluss auf das Unternehmen nehmen und sicherstellen, dass ihre Interessen angemessen vertreten werden.

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