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Lexikon

Verständigungsverfahren

Das Verständigungsverfahren ist ein wichtiges Instrument im internationalen Steuerrecht, das dazu dient, potenzielle Doppelbesteuerungen zu vermeiden und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ländern zu fördern. Es ermöglicht Steuerbehörden, unterschiedliche Auffassungen über die Anwendung von Steuervorschriften zu klären und Klarheit in grenzüberschreitenden Steuerangelegenheiten zu schaffen.

Im Rahmen des Verständigungsverfahrens können sich die Steuerbehörden verschiedener Länder zusammensetzen, um gemeinsam eine Lösung für steuerliche Streitfälle zu finden. Dies kann beispielsweise dann erforderlich sein, wenn ein Steuerpflichtiger Einkünfte in mehreren Ländern erzielt und es zu Unklarheiten bei der Besteuerung kommt.

Das Verständigungsverfahren basiert auf internationalen Abkommen und Vereinbarungen, die den teilnehmenden Ländern ermöglichen, Informationen auszutauschen und im Sinne einer fairen und einheitlichen Besteuerung zu handeln. Es fördert die Transparenz und den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden und verringert das Risiko von steuerlicher Diskriminierung oder Doppelbesteuerung für Steuerzahler, die grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten ausüben.

Die Durchführung des Verständigungsverfahrens erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Steuerbehörden. Es werden Informationen und Unterlagen übermittelt, um die Sachlage vollständig zu erfassen und alle relevanten steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen. Dabei wird in der Regel aufgrund der besten verfügbaren Informationen eine gemeinsame Lösung angestrebt, die sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für die beteiligten Länder akzeptabel ist.

Als Instrument zur Streitbeilegung und Koordination im internationalen Steuerbereich ist das Verständigungsverfahren von großer Bedeutung für Unternehmen und internationale Investoren. Es trägt zur Sicherheit und Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten bei und ermöglicht eine effektive Steuerplanung unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

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