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Lexikon

Versorgungskrankengeld

Versorgungskrankengeld ist eine Leistung, die in Deutschland von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht wird und dazu dient, den Versicherten bei einer vorübergehenden vollständigen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit zu unterstützen. Es wird von den Krankenkassen an Versicherte gezahlt, die während ihrer Krankheit nicht in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben und daher auf eine finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

Der Anspruch auf Versorgungskrankengeld besteht für gewöhnlich ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit und kann für bis zu 78 Wochen gewährt werden. Die Höhe des Versorgungskrankengeldes orientiert sich dabei am bisherigen Arbeitsentgelt und beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes. Bei Versicherten mit Kindern steigt der Prozentsatz auf 90 Prozent.

Um Versorgungskrankengeld zu erhalten, müssen Versicherte einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen und eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Zudem muss die ärztliche Bescheinigung regelmäßig aktualisiert werden, um den Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.

Bei der Bewilligung des Versorgungskrankengeldes prüft die Krankenkasse, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorliegt und die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Weiterhin muss die versicherte Person während der Erkrankung ununterbrochen bei derselben Krankenkasse versichert gewesen sein.

Das Versorgungskrankengeld hat das Ziel, Versicherte finanziell abzusichern und ihnen den notwendigen Spielraum zur Genesung zu geben. Es soll die Einkommenseinbußen während der Arbeitsunfähigkeit teilweise kompensieren und somit den Versicherten und ihren Familien eine grundlegende wirtschaftliche Absicherung ermöglichen. Die Höchstbezugsdauer des Versorgungskrankengeldes beträgt in der Regel 78 Wochen, kann jedoch in bestimmten Fällen verlängert werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung andauert und eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht möglich ist.

Als eines der wesentlichen sozialen Absicherungsinstrumente in Deutschland ermöglicht das Versorgungskrankengeld den Versicherten, sich während einer Erkrankung auf ihre Genesung zu konzentrieren, ohne sich unnötige Sorgen um ihre finanzielle Situation machen zu müssen. Es gewährleistet somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Stabilität im Alltag der Betroffenen.

Für weitere Informationen zum Thema "Versorgungskrankengeld" empfehlen wir Ihnen, die offizielle Webseite Ihrer Krankenkasse oder die entsprechenden gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB V) zu konsultieren.

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