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Lexikon

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist ein rechtlicher Begriff, der im deutschen Familienrecht Verwendung findet. Er beschreibt die Regelung der finanziellen Ausgleichspflichten zwischen den Ehepartnern im Falle einer Scheidung oder Aufhebung ihrer Ehe. Ziel des Versorgungsausgleichs ist es, die durch die Ehe erworbene bzw. erdiente Altersversorgung gerecht zu teilen.

Der Versorgungsausgleich umfasst verschiedene Aspekte der Altersvorsorge, wie beispielsweise Rentenanwartschaften, betriebliche Altersversorgung, private Rentenversicherungen und öffentliche Versorgungssysteme. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anwartschaften während der Ehezeit bereits in Anspruch genommen wurden oder noch unberührt sind.

Die Berechnung des Versorgungsausgleichs erfolgt in der Regel im Rahmen eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften beider Ehepartner ermittelt und miteinander verglichen. Anschließend wird der Ausgleichswert ermittelt, der die Differenz zwischen den jeweiligen Anwartschaften darstellt.

Der Versorgungsausgleich kann auf verschiedene Weisen durchgeführt werden. Eine Möglichkeit ist die interne Teilung, bei der den Ehepartnern jeweils ein Teil der Versorgungsanwartschaften übertragen wird. Alternativ kann auch eine externe Teilung erfolgen, bei der beispielsweise ein Ehepartner Ansprüche auf Rentenzahlungen direkt vom Versorgungsträger des anderen Ehepartners erhält.

Bei der Berechnung und Durchführung des Versorgungsausgleichs sind verschiedene rechtliche Regelungen zu beachten, um eine faire und gerechte Aufteilung zu gewährleisten. Daher ist es ratsam, sich im Falle einer Scheidung von einem erfahrenen Familienrechtsexperten beraten zu lassen.

Der Versorgungsausgleich ist eine wichtige finanzielle Komponente bei Scheidungen und hat daher auch Auswirkungen auf die private finanzielle Situation sowie die langfristige Altersvorsorge der Betroffenen. Die Regelungen zum Versorgungsausgleich haben das Ziel, beiden Ehepartnern nach der Scheidung eine angemessene Versorgung für den Ruhestand zu ermöglichen und dabei die während der Ehezeit erbrachten Leistungen gleichermaßen zu berücksichtigen.

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