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Lexikon

verhaltensbedingte Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht, der sich mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund des Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers befasst. In solchen Fällen liegt ein wichtiger Grund vor, der eine fristlose oder ordentliche Kündigung rechtfertigt.

Die verhaltensbedingte Kündigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung begeht, die das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Arbeitgeber dermaßen beeinträchtigt, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wird. Eine solche Pflichtverletzung kann beispielsweise in Diebstahl, Betrug, Arbeitsverweigerung, grober Beleidigung, unentschuldigtem Fehlen oder wiederholten Verstößen gegen Vorschriften und Anweisungen bestehen.

Um eine verhaltensbedingte Kündigung wirksam zu machen, muss der Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst ist eine Abmahnung erforderlich, sofern diese nicht entbehrlich ist. Die Abmahnung dient als Warnung und deutlicher Hinweis an den Arbeitnehmer, dass sein Fehlverhalten nicht akzeptabel ist und bei Wiederholung arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Lediglich bei schweren Verfehlungen kann auf eine Abmahnung verzichtet werden.

Des Weiteren muss das Fehlverhalten des Arbeitnehmers erheblich genug sein, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Hierbei ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen. Unter Umständen kann es notwendig sein, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zuvor eine Gelegenheit zur Stellungnahme gibt oder eine Anhörung durchführt.

Im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Dieses überprüft, ob die Kündigung rechtlich wirksam ist und ob das Fehlverhalten des Arbeitnehmers tatsächlich eine Kündigung rechtfertigt.

Eine verhaltensbedingte Kündigung sollte sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer stets das letzte Mittel sein. Ein angemessenes Fehlverhalten kann gegebenenfalls auch durch geeignete Maßnahmen, wie etwa eine Abmahnung, in den Griff bekommen werden. Daher ist es ratsam, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer stets bestrebt sind, Probleme im Arbeitsverhältnis offen und transparent zu besprechen, um mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu lösen.

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