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Lexikon

Vereinbarung im Strafprozess

Eine "Vereinbarung im Strafprozess" ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft, die im Rahmen eines Strafverfahrens getroffen wird. Sie wird auch als "Plea Bargain" bezeichnet und ist im deutschen Strafrecht nicht explizit gesetzlich geregelt.

Diese Vereinbarung ermöglicht es dem Angeklagten, eine strafrechtliche Verurteilung zu vermeiden oder eine möglicherweise schwerere Strafe zu verringern, indem er sich bereit erklärt, bestimmte Handlungen auszuführen, wie zum Beispiel Geständnisse abzulegen, Informationen zur Aufklärung von Verbrechen bereitzustellen oder Entschädigungszahlungen zu leisten.

Im Rahmen einer Vereinbarung im Strafprozess können verschiedene Bedingungen festgelegt werden, wie etwa die Art und Höhe der Strafe, die der Angeklagte akzeptiert, oder die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden. Durch solche Vereinbarungen können sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Zeit und Kosten sparen, welche mit einem langwierigen Gerichtsverfahren verbunden wären.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Vereinbarung im Strafprozess nur dann zustande kommen kann, wenn alle Parteien – der Angeklagte, die Staatsanwaltschaft sowie das Gericht – der Vereinbarung zustimmen. Sie unterliegt der richterlichen Kontrolle und muss letztendlich vom Gericht genehmigt werden.

Obwohl das deutsche Strafrecht keinen ausdrücklichen Rahmen für Vereinbarungen im Strafprozess vorsieht, werden solche Vereinbarungen in der Praxis immer häufiger angewendet. Sie bieten sowohl dem Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft eine Möglichkeit, das Strafverfahren schnell abzuschließen und weitere Ressourcen einzusparen.

Insgesamt stellt die Vereinbarung im Strafprozess eine Möglichkeit dar, das Verfahren effizienter zu gestalten, außergerichtliche Vergleiche zu erreichen und eine strafrechtliche Verurteilung möglicherweise abzuwenden oder zu mildern. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Strafprozessrechts und wird zunehmend als Instrument zur Lösung von Straftaten angesehen.

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