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Lexikon

Unterlassungsanspruch (Kartellrecht)

Unterlassungsanspruch (Kartellrecht):

Der Unterlassungsanspruch im Kartellrecht bezieht sich auf das Recht einer geschädigten Partei, von einem Unternehmen die zukünftige Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen zu verlangen. In Deutschland findet der Unterlassungsanspruch seine rechtliche Grundlage im Kartellgesetz und zielt darauf ab, wettbewerbsbeschränkendes Verhalten zu unterbinden und den freien Wettbewerb zu fördern.

Um einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, muss die geschädigte Partei nachweisen können, dass das Unternehmen tatsächlich eine wettbewerbswidrige Handlung begangen hat und dass sie dadurch einen Schaden erlitten hat oder in Zukunft erleiden könnte. Dieser Nachweis kann durch Marktanalysen, Preisnachweise, Zeugenaussagen oder andere relevante Beweismittel erbracht werden.

Der Unterlassungsanspruch kann sowohl von Verbrauchern als auch von anderen Unternehmen gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen oder Unternehmen, die eine marktmissbräuchliche Position einnehmen, geltend gemacht werden. Dabei ist zu beachten, dass der Anspruch auf Unterlassung nur für zukünftige Handlungen gilt und keine rückwirkende Wirkung hat.

Bei der Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs können verschiedene Sanktionen verhängt werden. Dazu gehören beispielsweise Zwangsgelder, die das Unternehmen bei wiederholter Zuwiderhandlung zahlen muss, oder die Durchsetzung des Anspruchs vor Gericht, wo möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Die Relevanz des Unterlassungsanspruchs im Kartellrecht liegt darin, dass er dazu beiträgt, fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die Interessen von Verbrauchern und Geschäftspartnern zu schützen. Durch die Verfügbarkeit dieses Rechtsmittels können unerlaubte Marktpraktiken effektiv bekämpft und wettbewerbswidriges Verhalten sanktioniert werden, was letztendlich zu einem stabilen und transparenten Markt führt.

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