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Lexikon

Untereinstandsverkäufe

Untereinstandsverkäufe sind Transaktionen innerhalb des Finanzmarktes, bei denen Wertpapiere zu einem Preis unter ihrem ursprünglichen Einstandspreis verkauft werden. Dieser Begriff bezieht sich auf den Verkauf von Aktien oder anderen Anlageinstrumenten, bei denen der Verkaufspreis niedriger ist als der Preis, zu dem das Wertpapier ursprünglich erworben wurde.

Insbesondere für Investoren können Untereinstandsverkäufe interessant sein, da sie die Möglichkeit bieten, Verluste zu realisieren und steuerliche Vorteile zu erzielen. Unter bestimmten Umständen können diese Verkäufe zu einem Verlustausgleich führen, der dazu verwendet werden kann, Gewinne aus anderen Transaktionen steuermindernd auszugleichen.

Untereinstandsverkäufe können beispielsweise dann auftreten, wenn ein Anleger von einer Trendumkehr oder negativen Marktsituation überzeugt ist und die Entscheidung trifft, einen nicht rentablen Vermögenswert zu verkaufen, bevor dieser weiter an Wert verliert. Diese Verkäufe können auch als Exit-Strategien verwendet werden, um Verluste zu minimieren und Risiken zu begrenzen.

Im deutschen Steuerrecht sind Untereinstandsverkäufe gemäß § 20 Abs. 2 EStG von Bedeutung. Hierbei ist zu beachten, dass Veräußerungen von Vermögensgegenständen innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr unter die Regelung der Spekulationsfrist fallen. Wenn Anleger Wertpapiere innerhalb dieser Zeitspanne veräußern, können daraus resultierende Gewinne steuerpflichtig sein. Untereinstandsverkäufe können jedoch dazu verwendet werden, potenziell steuerlich absetzbare Verluste zu generieren und somit die Steuerbelastung zu reduzieren.

Als Anleger ist es wichtig, gut informiert zu sein über die Regeln und Vorschriften rund um Untereinstandsverkäufe und die steuerlichen Auswirkungen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

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