Skip to content
Lexikon

UBIT

UBIT (Unrelated Business Income Tax), auf Deutsch als "Steuern auf nicht zusammenhängende Einkünfte" bekannt, bezieht sich auf eine Steuer, die in den Vereinigten Staaten auf Einkünfte erhoben wird, die von einer gemeinnützigen Organisation erzielt werden, jedoch nicht direkt mit ihrer steuerbefreiten Hauptaktivität zusammenhängen. Dies betrifft vor allem gemeinnützige Organisationen wie Stiftungen, Universitäten und Kirchen.

Die UBIT-Regelung wurde eingeführt, um einem potenziellen Wettbewerbsnachteil kommerzieller Unternehmen gegenüber gemeinnützigen Organisationen entgegenzuwirken. Da gemeinnützige Organisationen von der Einkommenssteuer befreit sind, könnten sie ansonsten Gewinne erzielen, indem sie Aktivitäten ausüben, die eigentlich von kommerziellen Unternehmen durchgeführt werden. UBIT sorgt dafür, dass gemeinnützige Organisationen Steuern auf solche nicht verbundenen Einkünfte zahlen.

Die UBIT-Steuer wird auf den Teil des nicht zusammenhängenden Einkommens erhoben, der über der festgelegten Freigrenze liegt. Der Steuersatz variiert je nach Art der Organisation und der erzielten Einkommen. Einige Organisationen sind möglicherweise auch von UBIT befreit, wenn ihre nicht zusammenhängenden Einkünfte bestimmten Ausnahmen und Bestimmungen entsprechen.

Es ist wichtig zu beachten, dass UBIT nur auf Einkommen aus nicht verbundenen Aktivitäten erhoben wird. Einkünfte, die direkt mit den steuerbefreiten Hauptaktivitäten einer gemeinnützigen Organisation zusammenhängen, unterliegen in der Regel nicht der UBIT-Steuer. Hierbei handelt es sich um beispielsweise Spenden, Zinseinkommen aus steuerbefreiten Anlagen oder bestimmte Dividenden.

In der Regel wird die UBIT-Steuer von der gemeinnützigen Organisation selbst berechnet und entrichtet. Es ist ratsam, dass gemeinnützige Organisationen, die Einkünfte aus nicht verbundenen Aktivitäten erzielen, sorgfältig prüfen, ob sie die UBIT-Steuerpflichten erfüllen, um mögliche Steuersanktionen zu vermeiden.

Insgesamt ist UBIT eine wichtige Regelung, um sicherzustellen, dass gemeinnützige Organisationen gerecht besteuert werden und sich nicht in direktem Wettbewerb mit kommerziellen Unternehmen befinden. Es ist jedoch ratsam, einen Fachmann für gemeinnützige Steuerfragen zu Rate zu ziehen, um die spezifischen Anforderungen und Bestimmungen im Zusammenhang mit UBIT zu verstehen und zu erfüllen.

AlleAktien Newsletter

Jetzt abonnieren und nichts mehr verpassen.
Jede Woche Aktienanalysen, die besonders tiefgründig recherchiert sind. Komplett unabhängig, ehrlich, transparent.

U