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Lexikon

Tarifordnung

Die Tarifordnung umfasst alle vereinbarten Regelungen und Bestimmungen, die die Arbeitsbedingungen und die Löhne der Arbeitnehmer in einem bestimmten Wirtschaftszweig regeln. Sie wird in der Regel von den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in Verhandlungen ausgehandelt und gilt als verbindlicher Kollektivvertrag für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in diesem Bereich.

Die Tarifordnung legt fest, welche Arbeitsbedingungen und Vergütungen für die Arbeitnehmer gelten. Sie definiert beispielsweise die Arbeitszeiten, die maximale Arbeitszeit pro Woche, Überstundenregelungen, Urlaubstage sowie Sonderleistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Darüber hinaus regelt sie auch den Kündigungsschutz und das Vorgehen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Eine Tarifordnung kann spezifisch für eine Branche oder auch allgemeingültig für mehrere Branchen gelten. Sie bildet damit eine wichtige Grundlage für faire und gerechte Arbeitsbedingungen in einem Wirtschaftszweig.

Die Tarifordnung hat nicht nur Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, sondern auch auf die Arbeitgeber. Durch die vereinbarten Konditionen können diese beispielsweise ihre Kosten besser kalkulieren und Planungssicherheit gewinnen.

Die Einhaltung der Tarifordnung wird durch die Gewerkschaften überwacht, die bei Verstößen entsprechende Maßnahmen ergreifen können. Dabei können sowohl Verhandlungen zur Anpassung der Tarifordnung als auch Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen zum Einsatz kommen.

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