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Lexikon

Submissionskartell

Submissionskartell bezeichnet eine wettbewerbswidrige Vereinbarung zwischen Unternehmen, die an einem Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Auch bekannt als "Bieterkartell" oder "Angebotskartell", handelt es sich um eine illegale Absprache, die darauf abzielt, den Wettbewerb bei der Vergabe von Aufträgen zu verzerren und die Preise künstlich zu erhöhen.

Ein Submissionskartell funktioniert in der Regel folgendermaßen: Mehrere Unternehmen, die als potenzielle Lieferanten oder Dienstleister für öffentliche oder private Projekte infrage kommen, kooperieren, um ihre Angebote zu koordinieren und sich gegenseitig den Zuschlag für bestimmte Aufträge zu sichern. Durch gemeinsame Absprachen über Preise, Angebote und Konditionen können die beteiligten Unternehmen die Konkurrenz ausschalten und den Eindruck eines fairen Wettbewerbs vortäuschen.

Diese Art von kartellartigem Verhalten verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und hat erhebliche negative Auswirkungen auf den Markt. Indem die beteiligten Unternehmen den freien Wettbewerb behindern, können sie höhere Gewinne erzielen, während die Kunden mit überhöhten Preisen belastet werden. Zudem werden potenziell bessere und kostengünstigere Alternativen von anderen Unternehmen ausgeschlossen.

Die rechtlichen Folgen eines Submissionskartells können schwerwiegend sein. Sowohl die beteiligten Unternehmen als auch die verantwortlichen Führungskräfte können mit erheblichen Geldbußen und sogar mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche von den betroffenen Kunden geltend gemacht werden.

Um solchen Missbräuchen entgegenzuwirken, ist es unerlässlich, dass Aufsichtsbehörden und Kartellämter Submissionskartelle aufdecken und effektive Sanktionen verhängen. Darüber hinaus sollten Unternehmen umfassende Compliance-Programme implementieren, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter die geltenden kartellrechtlichen Vorschriften verstehen und einhalten.

Insgesamt ist ein Submissionskartell ein schwerwiegender Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, der die Integrität des Ausschreibungsprozesses untergräbt. Nur durch eine aktive Bekämpfung solcher Praktiken können faire und transparente Auktionsverfahren gewährleistet werden, die den Verbrauchern zugutekommen und den Wettbewerb fördern.

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