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Lexikon

Sterbegeld

Sterbegeld ist ein Begriff, der im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems verwendet wird und sich auf die finanzielle Unterstützung bezieht, die den Hinterbliebenen eines Verstorbenen zur Verfügung gestellt wird. Es wird als einmalige Zahlung geleistet und dient dazu, die Kosten der Bestattung und die damit verbundenen Ausgaben zu decken.

Das Sterbegeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten und ist eine freiwillige Leistung. Es wird jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Der verstorbene Versicherte muss mindestens drei Monate lang Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein. Zudem kann das Sterbegeld nur an diejenigen Personen ausgezahlt werden, die für die Bestattungskosten verantwortlich sind. Dies können beispielsweise Ehepartner, Kinder oder enge Angehörige sein.

Die Höhe des Sterbegeldes variiert je nach Krankenkasse und Satzungsregelungen. In der Regel beträgt es zwischen 500 und 2.500 Euro. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass das Sterbegeld nicht den vollen Umfang der tatsächlichen Bestattungskosten abdeckt und daher als zusätzliche finanzielle Unterstützung betrachtet werden sollte.

Um das Sterbegeld zu beantragen, müssen die Hinterbliebenen in der Regel eine Sterbeurkunde, eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse und eine Rechnung über die Bestattungskosten vorlegen. Der Antrag kann in der Regel bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden.

Abschließend ist anzumerken, dass das Sterbegeld eine wichtige finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene darstellt, um die Kosten einer Bestattung zu tragen. Es lohnt sich daher, die individuellen Bedingungen der jeweiligen Krankenkasse zu überprüfen und gegebenenfalls das Sterbegeld in die finanzielle Planung einzubeziehen.

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