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Lexikon

Societas Cooperativa Europaea (SCE)

Die Societas Cooperativa Europaea (SCE) ist eine spezielle Rechtsform der europäischen Genossenschaft, die durch die Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates der Europäischen Union geschaffen wurde. Sie ermöglicht es Unternehmen, ihre Aktivitäten über nationale Grenzen hinweg zu erweitern und sich in einem europäischen Rahmen zu organisieren.

Eine SCE ist eine kapitalfreie Genossenschaft, bei der die Mitglieder keine Haftung über ihre Einlage hinaus tragen. Sie kann von natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden, die ihren satzungsmäßigen Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben. Eine SCE profitiert von der Rechtspersönlichkeit, was ihr ermöglicht, eigene Rechte und Pflichten zu haben und vor Gericht zu klagen.

Die SCE hat eine eigene Governance-Struktur, bestehend aus einer Generalversammlung, einem Verwaltungsrat und einem Aufsichtsrat. Die Generalversammlung, bei der alle Mitglieder teilnehmen können, ist das oberste Entscheidungsgremium der SCE und entscheidet über grundlegende Fragen wie die Festlegung des Geschäftsjahres, die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Ernennung von Vertretern.

Die SCE hat verschiedene Vorteile, insbesondere für Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind. Durch die SCE-Struktur können diese Unternehmen ihre Kapitalbasis erweitern, indem sie neue Mitglieder aus verschiedenen Ländern aufnehmen. Dies erleichtert auch den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten.

Darüber hinaus profitieren SCEs von der Möglichkeit, grenzüberschreitende Verschmelzungen und Spaltungen durchzuführen, was ihnen erlaubt, ihre geschäftlichen Aktivitäten in verschiedenen Ländern zu konsolidieren oder aufzuteilen, je nach den jeweiligen Anforderungen.

Insgesamt bietet die SCE-Rechtsform Unternehmen, insbesondere grenzüberschreitend tätigen Unternehmen, eine flexible und effiziente Möglichkeit, ihre Geschäftstätigkeit in Europa zu organisieren und auszubauen. Bei der Gründung einer SCE sollten jedoch die spezifischen gesetzlichen Anforderungen und Regelungen jedes EU-Mitgliedslandes berücksichtigt werden.

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