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Lexikon

Sittenwidrigkeit

"Sittenwidrigkeit" ist ein juristischer Fachbegriff aus dem deutschen Rechtssystem, der sich auf Handlungen oder Vereinbarungen bezieht, welche gegen das sittliche Empfinden der breiten Gesellschaft verstoßen. Der Begriff „Sittenwidrigkeit“ ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 138 und 138a verankert.

Sittenwidrigkeit tritt auf, wenn eine Handlung oder eine Vereinbarung gegen allgemein anerkannte Grundwerte, Moral oder die guten Sitten verstößt. Diese Grundwerte bilden das moralische Fundament und sind notwendig, um das soziale Gefüge einer Gesellschaft aufrechtzuerhalten.

Ein Rechtsgeschäft wird als sittenwidrig angesehen, wenn es die Grenzen der sittlichen Ordnung überschreitet und gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Die Beurteilung der Sittenwidrigkeit erfolgt in der Regel im Einzelfall durch Auslegung und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände.

Die Rechtsfolgen der Sittenwidrigkeit sind schwerwiegend. Ein sittenwidriges Geschäft oder ein sittenwidriger Vertrag ist nichtig, was bedeutet, dass er von Anfang an rechtlich unwirksam ist. Eine Nichtigkeit kann aufgrund der Sittenwidrigkeit auch im Nachhinein festgestellt werden, wenn sich die Umstände oder die Bewertung der gesellschaftlichen Moral ändern.

Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sittenwidrigkeit vorliegen kann. Beispielsweise kann dies bei Wucherzinsen der Fall sein, die das sittliche Empfinden verletzen, oder bei aggressiven Verkaufsmethoden, die auf Täuschung basieren. Auch bei sittenwidrigem Verhalten von Arbeitgebern gegenüber Arbeitnehmern, wie zum Beispiel Lohnausbeutung oder Mobbing, kann der Begriff Anwendung finden.

In der Welt der Aktienanalyse ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu verstehen, um Investitionsentscheidungen auf einer soliden Basis zu treffen. Die Kenntnis des Begriffs "Sittenwidrigkeit" ermöglicht es Anlegern, Geschäfte zu identifizieren, die ethischen Normen zuwiderlaufen und potenziell rechtlich angreifbar sind.

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