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Lexikon

Sicherheitenverwertung

Sicherheitenverwertung ist ein Begriff, der im Finanzwesen Verwendung findet und sich auf den Prozess der Veräußerung von Sicherheiten bezieht, um finanzielle Forderungen zu erfüllen. In der Regel tritt eine Sicherheitenverwertung dann in Kraft, wenn ein Kreditnehmer seine Schuld nicht begleichen kann und der Kreditgeber gezwungen ist, die hinterlegten Sicherheiten zu realisieren, um den offenen Betrag einzutreiben.

Im Rahmen einer Sicherheitenverwertung können verschiedene Vermögensgegenstände zur Veräußerung kommen, darunter Immobilien, Wertpapiere, Maschinen oder Fahrzeuge. Die Verwertung dieser Sicherheiten ermöglicht es dem Kreditgeber, einen Teil oder den gesamten ausstehenden Betrag, einschließlich der aufgelaufenen Zinsen, abzudecken.

Die Sicherheitenverwertung erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer. Diese Vereinbarungen enthalten normalerweise spezifische Bedingungen und Verfahren, die im Falle einer Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden. Der Prozess der Sicherheitenverwertung kann in der Regel in zwei phasen unterteilt werden: die Sicherheitenbewertung und die Veräußerung der Sicherheiten.

Bei der Sicherheitenbewertung wird der Wert der hinterlegten Vermögensgegenstände ermittelt. Hierbei kann ein unabhängiger Gutachter eingeschaltet werden, um einen objektiven Marktwert festzulegen. Sobald der Wert ermittelt wurde, kann der Verkaufsprozess der Sicherheiten beginnen. Dies kann in Form einer Auktion oder einer direkten Verhandlung mit interessierten Parteien geschehen.

Die technischen Aspekte der Sicherheitenverwertung beinhalten juristische Fragestellungen, wie die Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen und Verfahren. Darüber hinaus müssen sowohl der Kreditgeber als auch der Kreditnehmer sicherstellen, dass die Sicherheitenverwertung transparent, fair und rechtmäßig erfolgt, um potenziellen rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen.

Insgesamt ermöglicht die Sicherheitenverwertung den Kreditgebern, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ihre Verluste zu minimieren und ihre finanziellen Forderungen zu realisieren.

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