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Lexikon

Rente wegen Todes

Die "Rente wegen Todes" ist eine Art der gesetzlichen Rentenzahlung, die in Deutschland gewährt wird, sobald der Versicherte verstirbt. Diese Leistung wird von der Deutschen Rentenversicherung bereitgestellt und dient dazu, die Hinterbliebenen finanziell abzusichern.

Die Rente wegen Todes wird an bestimmte Personengruppen ausgezahlt, die in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zum Verstorbenen stehen. Dazu zählen vor allem Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner, Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch geschiedene Ehegatten. Auch Witwen und Witwer können Anspruch auf diese Rentenleistung haben.

Die Höhe der Rente wegen Todes richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise den vorherigen Rentenansprüchen des Verstorbenen und den individuellen Beitragszahlungen. Zudem existieren besondere Regelungen für Waisenrenten, die den finanziellen Bedarf von Kindern sichern sollen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Rente wegen Todes nicht automatisch gewährt wird. Die Hinterbliebenen müssen einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Hierbei sind bestimmte Unterlagen und Nachweise, wie beispielsweise die Sterbeurkunde und die Einkommensverhältnisse der Antragsteller, vorzulegen.

Die Rente wegen Todes kann für die Hinterbliebenen eine wichtige finanzielle Absicherung darstellen. Sie unterstützt sie dabei, den Lebensunterhalt auch nach dem Verlust eines Familienmitglieds zu bestreiten. Darüber hinaus kann diese Rentenleistung auch andere soziale Sicherungssysteme wie beispielsweise die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung ergänzen.

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