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Lexikon

Rahmengesetzgebung

Rahmengesetzgebung ist ein Begriff der deutschen Rechtssprache, der sich auf die gesetzliche Regelungskompetenz des Bundes bezieht. Es handelt sich um eine Form der Gesetzgebung, bei der der Bund allgemeine Rahmenbedingungen für bestimmte Rechtsbereiche festlegt, während die Länder die Möglichkeit haben, diese Rahmenbedingungen durch ergänzende landesrechtliche Regelungen zu konkretisieren.

Die Rahmengesetzgebung ermöglicht es dem Bund, übergeordnete Ziele und Prinzipien festzulegen, während den Ländern Flexibilität gewährt wird, um ihre eigenen spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten zu berücksichtigen. Dieser Ansatz hilft, eine einheitliche Rechtsgrundlage im föderalen System Deutschlands zu gewährleisten, während den Ländern ausreichende Gestaltungsspielräume eingeräumt werden.

Ein prominentes Beispiel für Rahmengesetzgebung ist das Baugesetzbuch (BauGB), das den allgemeinen Rahmen für die städtebauliche Entwicklung in Deutschland festlegt. Es definiert die Grundprinzipien für die Bebauung von Grundstücken, die städtebaulichen Ziele und Instrumente, während den Ländern die Befugnis eingeräumt wird, diese Rahmenbedingungen durch eigene Gesetze und Verordnungen spezifisch auszugestalten.

Die Bedeutung der Rahmengesetzgebung liegt darin, dass sie eine ausgewogene Balance zwischen zentraler Steuerung und regionaler Flexibilität schafft. Sie trägt zur Einheitlichkeit des Rechts bei und erleichtert die Umsetzung einheitlicher Standards in verschiedenen Bundesländern. Gleichzeitig ermöglicht sie den Ländern, regionale Bedürfnisse und Besonderheiten zu berücksichtigen und ihre eigenen Regelungen zu entwickeln.

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