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Lexikon

pactum de non petendo

Definition: Pactum de Non Petendo

Das „pactum de non petendo“ ist eine rechtliche Vereinbarung, die zwischen Parteien getroffen wird, um eine bestimmte Forderung oder ein bestimmtes Recht nicht geltend zu machen. Der Begriff leitet sich von dem lateinischen Ausdruck „pactum“ ab, was so viel wie Vereinbarung bedeutet, und „non petendo“, was "nicht fordern" oder "nicht einklagen" bedeutet.

Bei einer „pactum de non petendo“-Vereinbarung einigen sich die beteiligten Parteien darauf, dass eine Forderung oder ein Recht nicht weiter verfolgt wird, obwohl es rechtlich zustande gekommen oder vorhanden sein könnte. Dies kann in verschiedenen Kontexten auftreten, etwa bei Streitigkeiten über Vertragsbedingungen, Schadensersatzansprüche oder Eigentumsrechte.

Die Vereinbarung eines „pactum de non petendo“ kann verschiedene Zwecke erfüllen. In einigen Fällen kann es dazu dienen, rechtliche Unsicherheiten zu umgehen oder gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, indem beide Parteien auf eine möglicherweise bestehende Forderung oder ein Recht verzichten. Dies ermöglicht es den Parteien, ihre Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen und ihre Beziehungen weiterzuführen.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Wirksamkeit eines „pactum de non petendo“ von verschiedenen rechtlichen Aspekten abhängt. Zum Beispiel können in einigen Rechtsordnungen bestimmte Rechtsansprüche nicht wirksam ausgeschlossen werden. Daher sollten die Parteien stets die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben in ihrer Jurisdiktion berücksichtigen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

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