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Lexikon

Ordnungswidrigkeit

Ordnungswidrigkeit ist ein rechtskräftig sanktionierbares Fehlverhalten, das gegen Vorschriften im deutschen Recht verstößt, jedoch weniger schwerwiegend als eine Straftat ist. Eine Ordnungswidrigkeit kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn eine Person gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, die nicht in den Bereich der Straftat fallen, aber dennoch gegen eine gesellschaftliche Ordnung oder das öffentliche Interesse verstoßen.

Gemäß dem deutschen Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) können zahlreiche Handlungen als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden und entsprechende Sanktionen nach sich ziehen. Solche Sanktionen können in Form von Bußgeldern, Verwarnungen, Fahrverboten oder anderen Maßnahmen ausgesprochen werden. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Schwere der begangenen Ordnungswidrigkeit ab und kann bis zu einer bestimmten Maximalgrenze festgesetzt werden.

Es gibt unterschiedliche Arten von Ordnungswidrigkeiten, die je nach der begangenen Handlung oder dem betroffenen Rechtsgebiet klassifiziert werden können. Dies können Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Parken im Halteverbot oder das Missachten von Verkehrszeichen sein. Ebenso können Verstöße gegen Vorschriften des Umweltschutzes, des Arbeitsrechts oder des Verbraucherschutzes als Ordnungswidrigkeiten betrachtet werden.

Bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten haben Behörden wie das Ordnungsamt, die Polizei oder das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) je nach Art der begangenen Ordnungswidrigkeit unterschiedliche Zuständigkeiten. Diese Behörden sind dafür verantwortlich, Verstöße aufzudecken, zu ahnden und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Ordnungswidrigkeit anders als eine Straftat nicht im Führungszeugnis eines Täters verzeichnet wird. Dennoch sollte man Ordnungswidrigkeiten ernst nehmen, da wiederholte Verstöße zu höheren Bußgeldern oder zusätzlichen Konsequenzen führen können.

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