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Lexikon

Notwehr

Notwehr ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf die legitime Verteidigung einer Person gegen einen rechtswidrigen Angriff bezieht. Es handelt sich um eine Situation, in der eine Person in Gefahr ist und das Recht hat, sich selbst oder andere vor gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden rechtswidrigen Angriffen zu schützen.

Die rechtliche Grundlage für die Notwehr findet sich im deutschen Strafrecht. Gemäß § 32 des Strafgesetzbuches (StGB) ist die Notwehrhandlung strafrechtlich gerechtfertigt, wenn der Handelnde dabei erforderliche und verhältnismäßige Mittel zur Verteidigung einsetzt. Dies bedeutet, dass die Reaktion angemessen sein muss und keine übertriebene Gewalt angewendet werden darf.

Um den Notwehrparagraphen wirksam geltend zu machen, muss die Gefahr gegenwärtig sein oder unmittelbar bevorstehen. Dies bedeutet, dass eine Notwehrsituation eine Situation ist, in der ein Angriff unmittelbar bevorsteht oder bereits im Gange ist. Auch ein Verteidigungsfall, in dem die Gefahr vorbei ist oder sich in der Vergangenheit ereignet hat, kann nicht als Notwehr betrachtet werden.

Die Notwehr kann sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich angewendet werden. Obwohl der Einsatz von Notwehr grundsätzlich gerechtfertigt ist, müssen die Umstände jedes Falls sorgfältig bewertet werden. Es ist wichtig, dass die Verteidigungshandlung objektiv notwendig und verhältnismäßig ist, um das Recht auf Notwehr zu wahren.

In Zusammenfassung ist Notwehr eine rechtliche Möglichkeit der legitimen Verteidigung gegen gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende rechtswidrige Angriffe. Der Begriff wird durch § 32 des deutschen Strafgesetzbuches abgedeckt und stellt sicher, dass eine Person angemessene und verhältnismäßige Mittel zur Selbstverteidigung einsetzt. Durch die Notwehr wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Schutz vor rechtswidrigen Angriffen gewährleistet.

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