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Lexikon

Mehrmütterorganschaft

Die Mehrmütterorganschaft ist eine rechtliche Konstruktion im deutschen Steuerrecht, die es Konzerngesellschaften ermöglicht, steuerliche Vorteile zu nutzen. Sie kommt zum Einsatz, wenn eine Muttergesellschaft mehrere Tochtergesellschaften besitzt und diese rechtlich sowie wirtschaftlich miteinander verbunden sind.

In einer Mehrmütterorganschaft schließt die Muttergesellschaft mit ihren Tochtergesellschaften einen sogenannten Organschaftsvertrag ab. Durch diesen Vertrag übernimmt die Muttergesellschaft die volle wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung für ihre Tochtergesellschaften. Dadurch werden die Tochtergesellschaften steuerlich wie Betriebsstätten der Muttergesellschaft behandelt.

Ein entscheidender Vorteil der Mehrmütterorganschaft liegt in der Verrechnung von Verlusten innerhalb des Konzerns. Verluste einer Tochtergesellschaft können mit Gewinnen anderer Tochtergesellschaften verrechnet werden, was zu einer Steuerersparnis führt. Dies ermöglicht insbesondere Tochtergesellschaften, die sich noch in der Aufbauphase befinden, finanzielle Entlastung.

Um die Voraussetzungen für eine Mehrmütterorganschaft zu erfüllen, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Zum einen muss die Muttergesellschaft mindestens 50 Prozent der Anteile an den Tochtergesellschaften halten. Zudem müssen die Tochtergesellschaften finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eng mit der Muttergesellschaft verbunden sein. Es muss eine ähnliche Geschäftstätigkeit vorliegen und die wirtschaftliche Führung der Tochtergesellschaften obliegt alleinig der Muttergesellschaft.

Die Nutzung der Mehrmütterorganschaft hat jedoch auch ihre rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Es ist wichtig, die steuerlichen Auswirkungen und Pflichten genau zu beachten, um mögliche Risiken zu vermeiden. Daher ist es ratsam, sich von Experten im Steuerrecht beraten zu lassen, um die Vorteile der Mehrmütterorganschaft bestmöglich nutzen zu können.

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