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Lexikon

Maklergebühr

Maklergebühr bezeichnet eine Kostenkomponente, die bei einer Immobilientransaktion anfällt und üblicherweise vom Käufer zu tragen ist. Sie stellt eine Vergütung für die Tätigkeit eines Maklers dar, der als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer auftritt.

Die Maklergebühr kann einen prozentualen Anteil am Kaufpreis oder einen pauschalen Betrag umfassen. In der Regel liegt der Satz der Maklergebühr in Deutschland zwischen 3% und 7% des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Die genaue Höhe der Maklergebühr wird in einem Maklervertrag festgelegt, der zwischen dem Käufer und dem Makler geschlossen wird.

Die Maklergebühr stellt eine Entlohnung für die Dienstleistungen des Maklers dar. Diese umfassen die Bewertung der Immobilie, das Erstellen von Exposés, die Durchführung von Besichtigungen, die Verhandlungsführung und die Erstellung des Kaufvertrags. Darüber hinaus übernimmt der Makler oft auch Aufgaben wie die Bonitätsprüfung von potenziellen Käufern, die Koordination von Notar- und Behördenterminen sowie die Unterstützung beim Finanzierungsprozess.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Maklergebühr nur dann anfällt, wenn der Makler tatsächlich erfolgreich bei der Vermittlung einer Immobilie war. Sollte es zu keinem erfolgreichen Kaufabschluss kommen, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Maklergebühr. In einigen Fällen können jedoch Kosten für bestimmte Leistungen, wie beispielsweise die Erstellung von Exposés, auch dann anfallen, wenn kein Verkauf stattfindet.

Bei der Suche nach einer Immobilie ist es daher ratsam, vorab die genauen Konditionen zur Maklergebühr zu klären und diese in einem Maklervertrag festzuhalten. Dies gibt dem Käufer Sicherheit in Bezug auf die anfallenden Kosten und vermeidet potenzielle Missverständnisse.

Zusammenfassend ist die Maklergebühr eine Vergütung für die Leistungen eines Immobilienmaklers bei der Vermittlung einer Immobilie. Sie wird üblicherweise vom Käufer getragen und richtet sich entweder prozentual nach dem Kaufpreis oder erfolgt als pauschaler Betrag. Die exakte Höhe der Maklergebühr sollte vorab in einem Maklervertrag festgelegt werden, um Klarheit über die Kosten zu schaffen.

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