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Lexikon

Lieferungsgeschäft

Lieferungsgeschäft bezieht sich auf eine Transaktionsform, bei der physische Güter zwischen zwei Parteien ausgetauscht werden. Es handelt sich um den Kauf und Verkauf von Waren, bei dem die Lieferung der Güter im Mittelpunkt steht. Dieser Begriff ist vor allem in der Industrie und im Handel weit verbreitet.

Ein Lieferungsgeschäft beinhaltet den Austausch von Produkten, sei es in Form von Rohstoffen, Halbfertigprodukten oder Endprodukten. Dabei wird die Ware direkt vom Verkäufer an den Käufer geliefert. Im Gegensatz dazu involviert ein Lieferungsgeschäft nicht den Austausch von Dienstleistungen oder finanziellen Instrumenten.

Ein typisches Beispiel für ein Lieferungsgeschäft ist der Kauf und Verkauf von Rohstoffen an der Börse. Zum Beispiel kann ein Unternehmen, das in der Automobilindustrie tätig ist, einen Liefervertrag über die Lieferung von Stahl abschließen. Der Verkäufer stellt sicher, dass der Stahl in der vereinbarten Menge und Qualität rechtzeitig geliefert wird, während der Käufer die Zahlung für die Lieferung verpflichtet. Durch den Abschluss eines Liefervertrags können sowohl der Käufer als auch der Verkäufer ihre zukünftigen Produktions- und Absatzplanungen besser planen und sich vor Preis- und Versorgungsrisiken absichern.

Die Bedingungen eines Lieferungsgeschäfts können in einem Vertrag festgelegt werden, der die genauen Einzelheiten der Transaktion, wie Menge, Qualität, Zeitpunkt und Lieferbedingungen, regelt. Ebenso werden in einem Liefervertrag üblicherweise die Zahlungsbedingungen und -modalitäten vereinbart.

In der Finanzwelt spielt das Lieferungsgeschäft auch eine wichtige Rolle im Derivatehandel. Hier bezieht sich der Begriff auf die Lieferung des Basiswerts, wenn an einem Terminmarkt ein Kontrakt fällig wird. Die Parteien, die einen Lieferungskontrakt einhalten müssen, sorgen dafür, dass die tatsächliche Lieferung der zugrunde liegenden Vermögenswerte zum vereinbarten Termin erfolgt.

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