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Lexikon

Leiharbeit

"Leiharbeit" bezieht sich auf eine Arbeitsform, bei der Unternehmen vorübergehend Arbeitnehmer von einer Zeitarbeitsfirma einstellen, um einen befristeten Personalbedarf zu decken. Diese Art der Beschäftigung wird auch als "Arbeitnehmerüberlassung" oder "Zeitarbeit" bezeichnet.

Die Leiharbeit ist durch ein Dreiecksverhältnis gekennzeichnet, bei dem das Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber fungiert und die Arbeitnehmer an das entleihende Unternehmen vermittelt. Dabei schließt das Zeitarbeitsunternehmen einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer ab und stellt ihn dem entleihenden Unternehmen zur Verfügung. Das entleihende Unternehmen übernimmt jedoch die fachliche Anleitung und Aufsicht über den Arbeitnehmer.

Die Verwendung von Leiharbeit kann für Unternehmen von Vorteil sein, da sie flexibel auf kurzfristigen Personalbedarf reagieren können, ohne langfristige Arbeitsverträge eingehen zu müssen. Darüber hinaus können sie spezielle Fachkenntnisse oder eine größere Arbeitskraft bei saisonalen Spitzenzeiten nutzen, ohne zusätzliches Personal fest einzustellen.

Für Arbeitnehmer kann Leiharbeit jedoch zu Unsicherheit führen, da ihre Beschäftigung nicht langfristig gesichert ist und sie weniger soziale Absicherungen haben als Festangestellte. Oftmals erhalten Zeitarbeitskräfte auch ein niedrigeres Gehalt als vergleichbare festangestellte Arbeitnehmer in der gleichen Branche.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Leiharbeit in Deutschland sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Dieses Gesetz legt beispielsweise fest, dass Zeitarbeiter grundsätzlich den gleichen Lohn wie vergleichbare Stammbeschäftigte erhalten müssen, wenn sie im gleichen Unternehmen eingesetzt werden. Es schützt auch vor Missbrauch und regelt Aspekte wie die maximale Dauer der Überlassung.

Insgesamt ist Leiharbeit ein kontroverses Thema, das Vor- und Nachteile für sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer mit sich bringt. Es ist wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und eine faire Behandlung der Zeitarbeitskräfte zu gewährleisten, um ein ausgewogenes Arbeitsumfeld zu schaffen, das den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird.

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