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Lexikon

KWKG

KWKG steht für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, eine Regelung in Deutschland, die die Förderung von Anlagen zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme regelt. Das KWKG wurde im Jahr 2002 verabschiedet und hat das Ziel, die Energieeffizienz in der Strom- und Wärmeerzeugung zu verbessern sowie den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.

Gemäß dem KWKG erhalten Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen finanzielle Anreize in Form von Vergütungen oder Zuschlägen für den eingespeisten Strom und die erzeugte Wärme. Diese Förderung soll innovative Technologien und Lösungen zur Strom- und Wärmeerzeugung fördern, die eine hohe Energieeffizienz aufweisen und den Einsatz erneuerbarer Energien ermöglichen.

Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung nach dem KWKG ist die Erfüllung bestimmter Effizienzkriterien. Die Anlagen müssen beispielsweise einen hohen Nutzungsgrad aufweisen und den Einsatz von Primärenergieträgern effizient nutzen. Zudem muss die Anlage eine Mindestgröße haben, um förderfähig zu sein.

Die Förderung nach dem KWKG erfolgt über eine festgelegte Einspeisevergütung, die über einen bestimmten Zeitraum gewährt wird. Diese Vergütung orientiert sich an verschiedenen Parametern, wie beispielsweise der installierten Leistung der Anlage und dem erzeugten Wärme- und Stromoutput.

Durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sollen nicht nur die Anreize für die Nutzung von KWK-Anlagen erhöht werden, sondern es sollen auch Anreize für eine bessere Ausnutzung von Abwärme geschaffen werden. Die Nutzung von KWK-Anlagen trägt dazu bei, den Gesamtenergieverbrauch zu reduzieren und gleichzeitig die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.

Insgesamt bietet das KWKG einen Anreiz für Unternehmen, in energieeffiziente Technologien zu investieren und gleichzeitig zur Energiewende beizutragen. Es fördert den Einsatz von KWK-Anlagen und trägt somit zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele bei.

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