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Lexikon

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist ein zentrales Rechtsinstrument in Deutschland zur Förderung und Umsetzung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Es wurde im Jahr 2012 verabschiedet und stellt somit die rechtliche Grundlage für die Abfallwirtschaft und den Umgang mit Ressourcen in Deutschland dar.

Das KrWG beinhaltet eine Reihe von Regelungen, die darauf abzielen, die Abfallvermeidung, das Recycling und die Ressourceneffizienz zu fördern. Es definiert klare Verpflichtungen und Zuständigkeiten für die verschiedenen Akteure in der Abfallwirtschaftskette, wie beispielsweise Hersteller, Entsorgungsunternehmen und Verbraucher.

Ein zentrales Prinzip des KrWG ist das sogenannte Abfallhierarchieprinzip. Dieses besagt, dass die Vermeidung von Abfällen Vorrang vor der Verwertung und Deponierung hat. Das Gesetz legt somit einen starken Fokus auf die Förderung nachhaltiger Produktions- und Konsummodelle, um Abfallmengen zu reduzieren.

Das KrWG definiert auch klare Anforderungen für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Abfällen. Es legt beispielsweise fest, dass Verpackungsabfälle getrennt gesammelt und recycelt werden müssen. Zudem werden die Rahmenbedingungen für die Behandlung und Verwertung von bestimmten Abfallarten, wie beispielsweise Elektroschrott, definiert.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des KrWG ist die Förderung von Kreislaufwirtschaftsansätzen in der öffentlichen Beschaffung. Dies bedeutet, dass Behörden und öffentliche Einrichtungen Produkte und Dienstleistungen bevorzugen sollten, die unter Berücksichtigung von Umweltaspekten hergestellt und entsorgt werden.

Insgesamt bietet das Kreislaufwirtschaftsgesetz einen umfassenden rechtlichen Rahmen für eine nachhaltige Abfallwirtschaft in Deutschland. Es trägt dazu bei, dass Ressourcen effizient genutzt und Abfallmengen reduziert werden. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung einer innovativen und zukunftsfähigen Kreislaufwirtschaft.

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