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Lexikon

Konkurrenzverbot

Das Konkurrenzverbot, auch bekannt als Wettbewerbsverbot, bezieht sich auf eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die es dem Arbeitnehmer untersagt, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses direkt oder indirekt in Konkurrenz zum Arbeitgeber zu treten.

Diese Vereinbarungen werden üblicherweise in Arbeitsverträgen oder gesonderten Konkurrenzverträgen festgehalten und dienen dazu, die Interessen des Arbeitgebers zu schützen. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer weder während seiner Tätigkeit noch nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen dem Arbeitgeber schaden kann.

Ein Konkurrenzverbot kann verschiedene Ausprägungen haben. Es kann beispielsweise festlegen, dass der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in einer ähnlichen Branche tätig werden darf. Es kann auch den räumlichen Geltungsbereich einschränken und dem Arbeitnehmer verbieten, in einem bestimmten geografischen Bereich tätig zu werden.

Das rechtmäßige Bestehen eines Konkurrenzverbots erfordert bestimmte Voraussetzungen. Es muss beispielsweise schriftlich vereinbart werden und darf nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzen. Das bedeutet, dass das Verbot angemessen und notwendig sein muss, um die berechtigten Interessen des Arbeitgebers zu schützen.

Die Einhaltung eines Konkurrenzverbots ist sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber von großer Bedeutung. Verstößt der Arbeitnehmer gegen das Konkurrenzverbot, können rechtliche Konsequenzen, wie Schadensersatzforderungen, drohen. Der Arbeitgeber hingegen kann von der Möglichkeit profitieren, seine Wettbewerbsposition und Geschäftsgeheimnisse zu schützen.

In Deutschland unterliegt das Konkurrenzverbot dem gesetzlichen Rahmen des §74 des Handelsgesetzbuchs (HGB). Dieser Abschnitt legt die allgemeinen Bedingungen für Konkurrenzverbote fest und regelt deren Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit.

Die Berücksichtigung eines Konkurrenzverbots bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen bietet sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer ein gewisses Maß an Sicherheit und schützt die Geschäftsinteressen des Arbeitgebers. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen sicherzustellen und potenzielle Konflikte zu vermeiden.

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