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Lexikon

Kartell

Kartell - Definition und Erklärung

Ein Kartell bezeichnet im Wirtschaftsrecht eine Vereinbarung zwischen mehreren Unternehmen, die darauf abzielt, den Wettbewerb einzuschränken oder zu kontrollieren. Diese Vereinbarung kann durch schriftliche Verträge oder mündliche Absprachen erfolgen und dient typischerweise der Manipulation von Angebot und Nachfrage, um Preise zu erhöhen und die Gewinne der beteiligten Unternehmen zu maximieren.

Kartellbildung kann auf verschiedenen Ebenen stattfinden, von der nationalen bis zur globalen Ebene. In der Regel handelt es sich jedoch um horizontale Kartelle, bei denen Unternehmen aus derselben Branche oder demselben Marktsegment zusammenarbeiten. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass Kartellabsprachen illegal sind und unter das Wettbewerbsrecht fallen. Sie verstoßen gegen das Prinzip der freien Marktwirtschaft und können zu beträchtlichen Geldstrafen für die beteiligten Unternehmen führen.

Die Teilnehmer eines Kartells haben in der Regel das Ziel, den Markt zu beherrschen und ihre Konkurrenten auszuschalten. Durch die Festlegung von einheitlichen Preisen oder Marktanteilen können sie ihre Gewinne steigern und den Wettbewerb verzerren. Dies kann für Verbraucher negative Auswirkungen haben, da geringere Konkurrenz oft zu höheren Preisen und einer geringeren Produktvielfalt führt.

Um Kartellbildung zu verhindern und den fairen Wettbewerb zu gewährleisten, existieren in vielen Ländern Wettbewerbsbehörden, die die Marktaktivitäten überwachen und gegen Kartelle vorgehen. In Deutschland ist dies beispielsweise das Bundeskartellamt. Durch gezielte Ermittlungen und rechtliche Schritte können Kartellabsprachen aufgedeckt und sanktioniert werden.

Es ist wichtig anzumerken, dass nicht alle Formen der Kooperation zwischen Unternehmen als Kartelle betrachtet werden. Legitime Unternehmenszusammenarbeit, wie beispielsweise Forschungs- und Entwicklungsprojekte oder Vertriebsvereinbarungen, sind nicht illegal, solange sie nicht den Wettbewerb beschränken.

Insgesamt ist ein Kartell eine unzulässige Vereinbarung zwischen Unternehmen zur Einschränkung des Wettbewerbs und der Manipulation von Marktbedingungen. Als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht können Kartelle erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.

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