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Lexikon

Integrationsamt

Integrationsamt: Definition, Funktionen und Merkmale

Das Integrationsamt ist eine Institution in Deutschland, die zur Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen dient. Es handelt sich um eine wichtige Einrichtung, die es ermöglicht, die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben zu gewährleisten.

Die Hauptaufgabe des Integrationsamtes besteht darin, die Teilhabe am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen und zu erleichtern. Es unterstützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der Realisierung von notwendigen Anpassungen im Arbeitsumfeld, um die Inklusion am Arbeitsplatz zu fördern. Dabei orientieren sich die Tätigkeiten des Integrationsamtes an den Bestimmungen des SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch).

Konkret bietet das Integrationsamt Beratung und finanzielle Unterstützung in verschiedenen Bereichen an. Ein wichtiger Aspekt ist die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen. Das Integrationsamt fördert die Einrichtung von besonderen Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Unternehmen und unterstützt bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.

Zudem übernimmt das Integrationsamt d

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