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Lexikon

Güterstandsschaukel

"Güterstandsschaukel" ist ein Begriff aus dem Bereich der Ehegüterstände, der sich auf eine spezifische Regelung des deutschen Familienrechts bezieht. Im Rahmen der Vermögensverwaltung von Ehepaaren spielt der Güterstand eine zentrale Rolle. Es handelt sich um den rechtlichen Rahmen, der bestimmt, wie das Vermögen der Ehegatten während der Ehe entweder gemeinschaftlich oder getrennt verwaltet wird.

Die Güterstandsschaukel bezeichnet hierbei einen Wechsel des Güterstands innerhalb der Ehe. Durch diesen Wechsel kann das Ehepaar den rechtlichen Rahmen für die Vermögensverwaltung an neue Gegebenheiten anpassen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ändern oder eine geplante Unternehmensgründung ansteht.

Der Güterstand kann von einer Gütergemeinschaft, bei der das Vermögen der Ehegatten vollständig gemeinschaftlich verwaltet wird, zu einer Zugewinngemeinschaft, bei der das Vermögen getrennt bleibt und erst im Fall einer Scheidung ausgeglichen wird, oder umgekehrt gewechselt werden.

Ein solcher Wechsel des Güterstands bedarf einer einvernehmlichen Entscheidung beider Ehepartner und der notariellen Beurkundung. Da es sich hierbei um einen rechtlichen Vorgang handelt, ist es ratsam, sich im Vorfeld von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen, um die individuellen wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen zu verstehen.

Die Güterstandsschaukel ermöglicht es Ehepaaren, ihre Vermögensverwaltung flexibel an ihre langfristigen Pläne und Veränderungen anzupassen. Eine sorgfältige Abwägung der wirtschaftlichen Auswirkungen sowie eine fundierte fachliche Beratung sind jedoch von entscheidender Bedeutung, um die bestmögliche Wahl des Güterstands zu treffen und potenzielle Risiken zu minimieren.

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