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Lexikon

Grundsteuer

Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die in Deutschland auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien erhoben wird. Es handelt sich um eine direkte Steuer, die von den Eigentümern oder Nutzern der Grundstücke gezahlt wird. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich primär nach dem Einheitswert des Grundstücks, der aufgrund gesetzlich festgelegter Bewertungsverfahren ermittelt wird. Die genaue Berechnung der Grundsteuer kann je nach Bundesland und Kommune variieren.

Die Grundsteuer stellt eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen dar und wird zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Infrastruktur verwendet. Sie dient unter anderem der Deckung von Ausgaben für die Bereitstellung von Straßen, Schulen, Kindergärten und anderen öffentlichen Einrichtungen.

Die Grundsteuer wird in Deutschland regelmäßig neu festgesetzt und durch Steuerbescheid erhoben. Die Finanzämter sind für die Veranlagung und Erhebung der Grundsteuer zuständig. Die Zahlungsfristen und -modalitäten können von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein.

Grundsteuer ist für Immobilieneigentümer eine wichtige finanzielle Verpflichtung. Es ist daher ratsam, sie bei der Kalkulation der Eigentumskosten und der Rendite von Immobilieninvestitionen zu berücksichtigen. Bei vermieteten Objekten kann die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Insgesamt stellt die Grundsteuer eine bedeutende Steuerkomponente dar, die sowohl kommunalpolitisch als auch für Immobilieneigentümer von großer Relevanz ist. Um mögliche Veränderungen und Auswirkungen der Grundsteuer auf die Finanzplanung und Bewertung von Immobilien zu verstehen, sollten Immobilienbesitzer sich regelmäßig über die geltenden Gesetze und Verfahren informieren.

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