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Lexikon

Gesamtgut der Ehegatten

Gesamtgut der Ehegatten bezeichnet im deutschen Familienrecht den Vermögenskomplex, der während der bestehenden Ehe zwischen den Ehepartnern anfällt. Es stellt quasi das gemeinsame Eigentum der Ehegatten dar und umfasst sowohl Vermögensgegenstände als auch Schulden, die während der Ehe entstehen.

Das Gesamtgut der Ehegatten wird durch den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft begründet, der in Deutschland bei fehlender Ehevertragsregelung automatisch gilt. Im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners wird das Gesamtgut aufgeteilt oder vererbt, je nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Für die genaue Bestimmung des Gesamtguts werden zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Beendigung der Ehe die Vermögensstände der Ehegatten ermittelt. Dabei wird der Zugewinn ermittelt, der den Vermögenszuwachs eines Ehepartners während der Ehezeit darstellt. Der Unterschied zwischen dem End- und Anfangsvermögen wird als Zugewinnausgleich bezeichnet.

Das Gesamtgut der Ehegatten ist von ihrem Sondergut zu unterscheiden, das vermögensmäßig jedem Ehegatten allein gehört. Sondergut kann beispielsweise das Vermögen sein, das ein Ehepartner vor der Ehe besessen hat oder durch Schenkung oder Erbschaft erworben hat.

In der Praxis ist es empfehlenswert, bereits vor oder während der Ehe eine notariell beglaubigte Ehevertrag zu schließen, um die Güterrechtsverhältnisse individuell zu regeln. Dadurch können die Ehegatten ihre Vermögensverhältnisse nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten und erhebliche Unsicherheiten vermeiden.

Insgesamt ist das Gesamtgut der Ehegatten ein wichtiger rechtlicher Begriff im Zusammenhang mit der Vermögensaufteilung und Vererbung von Ehepartnern in Deutschland. Es bildet die Grundlage für die gerechte Verteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens und trägt zur Klärung von Eigentumsverhältnissen bei. Bei Fragen oder Unklarheiten in diesem Bereich empfiehlt es sich stets, einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Notar zu konsultieren, um eine individuelle rechtliche Beratung zu erhalten.

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