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Lexikon

Genussrechtskapital

Genussrechtskapital ist eine spezielle Form des Eigenkapitals, die oft von Gesellschaften ausgegeben wird, um Mittel für ihre Geschäftstätigkeit aufzubringen. Es handelt sich dabei um eine Art der Beteiligung, bei der die Inhaber von Genussrechtskapital eine stimmrechtslose Kapitalanlage erwerben. Im Gegensatz zu Aktien verbriefen Genussrechte in der Regel kein Mitgliedschaftsrecht, sondern berechtigen lediglich zu einer Gewinnbeteiligung.

Das Genussrechtskapital spielt eine wichtige Rolle für Unternehmen, die Kapital aufnehmen möchten, ohne jedoch die Kontrolle über ihr Unternehmen oder ihren Geschäftsbetrieb aufzugeben. Es ermöglicht ihnen, Investoren anzuziehen und gleichzeitig ihre Stimmrechtsstruktur und ihre unternehmerische Freiheit zu bewahren.

Bei der Ausgabe von Genussrechtskapital können die Bedingungen und Rechte, die den Inhabern gewährt werden, sehr unterschiedlich sein. Inhaber von Genussrechten können zum Beispiel Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung haben, die sich entweder an einem festen Zinssatz orientiert oder an der Entwicklung des Unternehmenserfolgs. Darüber hinaus können die Genussrechte mit einer Laufzeit versehen sein, nach der das Kapital zurückgezahlt werden muss.

Im Vergleich zu anderen Formen der Kapitalbeschaffung, wie Bankkrediten oder der Ausgabe von Aktien, ist die Ausgabe von Genussrechtskapital oft mit weniger rechtlichen und regulatorischen Anforderungen verbunden. Dies macht die Nutzung von Genussrechtskapital für Unternehmen attraktiv, die nach flexiblen Finanzierungsmöglichkeiten suchen.

Als Investor sollten Sie jedoch beachten, dass Genussrechtskapital im Falle einer Insolvenz oder Liquidation eines Unternehmens nachrangig behandelt wird. Dies bedeutet, dass im Fall einer Unternehmenspleite zunächst andere Gläubiger, wie beispielsweise Banken und Anleihebesitzer, bedient werden, bevor Inhaber von Genussrechtskapital ihre Ansprüche geltend machen können.

Insgesamt bietet Genussrechtskapital Investoren eine interessante Möglichkeit, von den Gewinnen eines Unternehmens zu profitieren, während sie gleichzeitig ein gewisses Maß an unternehmerischer Freiheit und Kontrolle für das Unternehmen bewahren.

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