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Lexikon

Gemeinschaftsmarke

Eine Gemeinschaftsmarke ist ein Markenzeichen, das gemäß der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates der Europäischen Union auf dem Gebiet der Europäischen Union (EU) geschützt ist. Diese Verordnung wurde später durch Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 ersetzt. Eine Gemeinschaftsmarke bietet Schutz in allen Mitgliedstaaten der EU und ermöglicht es den Inhabern, ihre Markenrechte in einem einzigen Anmeldeverfahren zu erlangen.

Gemäß der Gemeinschaftsmarkenverordnung kann eine Gemeinschaftsmarke Graphiken, Bilder, Worte, Muster oder andere Unterscheidungsmerkmale umfassen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke erfolgt beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) mit Sitz in Alicante, Spanien.

Der Vorteil einer Gemeinschaftsmarke liegt darin, dass Unternehmen ihre Markenrechte in allen Mitgliedstaaten der EU durch ein einziges Verfahren schützen lassen können. Dies bedeutet, dass Inhaber einer Gemeinschaftsmarke keine nationalen Registrierungsverfahren in jedem einzelnen Mitgliedstaat durchlaufen müssen.

Um als Gemeinschaftsmarke eingetragen zu werden, muss das Markenzeichen bestimmte Anforderungen erfüllen, wie beispielsweise die Unterscheidungskraft, die Bestimmtheit und die Eigentlichkeit. Zusätzlich müssen die Antragsteller eine detaillierte Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen angeben, für die sie den Markenschutz beantragen.

Eine Gemeinschaftsmarke gewährt dem Inhaber das ausschließliche Recht, deren Verwendung für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen zu untersagen. Markeninhaber können rechtliche Schritte gegen Unternehmen oder Einzelpersonen einleiten, die ihre Marke ohne Genehmigung nutzen. Der Markenschutz kann verlängert werden, solange die Marke aktiv genutzt wird und die notwendigen Verlängerungsgebühren gezahlt werden.

Insgesamt stellt die Gemeinschaftsmarke einen hochwertigen Schutz für Unternehmen dar, die ihre Markenrechte in der gesamten EU durchsetzen möchten. Durch den einheitlichen Schutz bietet eine Gemeinschaftsmarke Sicherheit und ermöglicht es Unternehmen, ihre Markenidentität auf dem europäischen Markt zu stärken.

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