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Lexikon

Gemeinschaft zur gesamten Hand

Definition: Gemeinschaft zur gesamten Hand (GGH) ist eine besondere Form der Gesellschaft, die im deutschen Handelsrecht geregelt ist. Sie wird häufig als eine persönliche Gesellschaft bezeichnet, da sie auf einer gemeinschaftlichen und persönlichen Verantwortung der Gesellschafter basiert. Die GGH ist besonders für Unternehmen geeignet, bei denen eine enge Zusammenarbeit und eine gemeinsame Zielverfolgung im Vordergrund stehen.

Die GGH entsteht durch einen Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen, die als Gesellschafter bezeichnet werden. Bei einer GGH haften die Gesellschafter sowohl mit ihrem Gesellschaftsvermögen als auch mit ihrem persönlichen Vermögen. Dadurch übernehmen die Gesellschafter eine unbeschränkte und unmittelbare Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Diese Haftungsform wird auch als Gesamthandshaftung bezeichnet.

Aufgrund der gemeinschaftlichen Haftung müssen die Gesellschafter eine hohe Vertrauensbasis und ein enges Zusammenwirken aufbauen. Sie treffen ihre Entscheidungen gemeinschaftlich und haften auch für die Handlungen der anderen Gesellschafter. Bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern ist eine einvernehmliche Lösung anzustreben, da eine Kündigung der Gesellschaft nur in Ausnahmefällen möglich ist.

Die GGH zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität und eine einfache Gründung aus. Anders als bei einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH oder AG ist kein Mindestkapital erforderlich. Zudem fallen bei der GGH keine formalen Eintragungs- oder Veröffentlichungspflichten an. Dadurch entstehen geringere Kosten und Verwaltungslasten für die Gesellschafter.

Da die GGH als persönliche Gesellschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, sind die Gesellschafter durch den GGH-Vertrag von großer Bedeutung. Dieser sollte neben den Gesellschaftszielen auch Regelungen zu Gewinnverteilung, Geschäftsführung, Austritts- und Ausscheidungsgründen sowie zur Nachfolgeregelung enthalten.

Die GGH bietet insbesondere kleinen Unternehmen und Freiberuflern eine attraktive Möglichkeit der Zusammenarbeit. Durch die enge Verbindung der Gesellschafter können Synergieeffekte optimal genutzt und gemeinsam größere Projekte bewältigt werden. Zudem ermöglicht die GGH eine persönliche Mitsprache und aktive Teilhabe am Geschäftsgeschehen.

Als Gründungsform hat die GGH allerdings auch einige Nachteile wie die uneingeschränkte Haftung der Gesellschafter sowie die begrenzte Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen. Es ist daher ratsam, vor Gründung einer GGH eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

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