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Lexikon

gebundener Verwaltungsakt

"Gebundener Verwaltungsakt" ist ein Begriff, der im deutschen Verwaltungsrecht verwendet wird und sich auf einen bestimmten Aspekt der behördlichen Entscheidungsfindung bezieht. Es bezieht sich auf einen Verwaltungsakt, der aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend erlassen werden muss und der Behörde nur einen begrenzten Ermessensspielraum einräumt. Diese Art von Verwaltungsakt ergibt sich aus einem festgelegten Regelwerk oder Gesetz, das konkrete Voraussetzungen und Bedingungen für seine Erlassung vorgibt.

Der gebundene Verwaltungsakt wird verwendet, um einen Verwaltungsakt zu beschreiben, bei dem die Behörde keine eigenständige Bewertung oder Abwägung vornehmen kann, sondern gesetzlich gebunden ist, ihn auf der Grundlage bestimmter Fakten oder Bedingungen zu erlassen. In der Regel wird ein solcher Akt erlassen, wenn bestimmte Umstände erfüllt sind, wie zum Beispiel die Erfüllung bestimmter Anforderungen für eine Genehmigung oder eine festgelegte finanzielle Schwelle für eine Zuwendung.

Ein wichtiger Unterschied zwischen einem gebundenen Verwaltungsakt und einem Ermessensakt besteht darin, dass bei einem gebundenen Verwaltungsakt die Behörde keinerlei Entscheidungsfreiheit hat. Sie ist an die Rechtsvorschriften gebunden und muss den Verwaltungsakt erlassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Gegensatz dazu hat die Behörde bei einem Ermessensakt einen gewissen Spielraum, um die Umstände zu bewerten und eine eigene Entscheidung zu treffen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der gebundene Verwaltungsakt an bestimmte rechtliche Wirkungen gebunden ist und für die Betroffenen verbindlich ist. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können die Betroffenen eine gerichtliche Überprüfung des Verwaltungsakts beantragen, um sicherzustellen, dass er ordnungsgemäß erlassen wurde.

Insgesamt ist der gebundene Verwaltungsakt ein wichtiges Konzept im deutschen Verwaltungsrecht, das die Rechte und Pflichten der Behörden und Betroffenen klar definiert. Durch die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Bestimmungen gewährleistet er eine transparente und rechtlich bindende Entscheidungsfindung im Verwaltungsverfahren.

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