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Lexikon

Forderungspfändung

Forderungspfändung ist ein rechtlicher Prozess, bei dem ein Gläubiger das Recht hat, eine offene Forderung gegenüber einem Schuldner zu pfänden, um die Erfüllung einer monetären Verbindlichkeit sicherzustellen. Diese Art der Pfändung wird oft angewendet, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen.

Im Rahmen einer Forderungspfändung kann der Gläubiger ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) erwirken, welcher es ihm ermöglicht, die Zahlungen, die der Schuldner von dritten Parteien erhält, wie zum Beispiel Arbeitgeber, Kunden oder Banken, abzufangen. Dieser Prozess wird auch als Lohn- und Gehaltspfändung bezeichnet, wenn es um das Einfrieren des Einkommens eines Arbeitnehmers geht.

Um eine Forderungspfändung rechtlich durchzusetzen, muss der Gläubiger zuerst einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner erlangen, wie beispielsweise ein rechtskräftiges Urteil oder einen notariell beglaubigten Schuldschein. Der Gläubiger kann dann einen Antrag auf Pfändung bei einem Vollstreckungsgericht stellen.

Sobald der PfÜB vorliegt, wird er dem Schuldner zugestellt und er verliert seine Verfügungsbefugnis über die gepfändeten Forderungen. Der Gläubiger kann dann den Drittschuldnern, wie dem Arbeitgeber des Schuldners, eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung zustellen, um die Zahlungen direkt einzufordern.

Die Forderungspfändung ist ein effektives Instrument, das es dem Gläubiger ermöglicht, seine Ansprüche zu sichern und die Erfüllung der Schulden zu gewährleisten. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Forderungspfändung bestimmten gesetzlichen Beschränkungen unterliegen kann, wie zum Beispiel einem pfändungsfreien Betrag, der dem Schuldner verbleibt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

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