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Lexikon

ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz beschreibt eine rechtliche Maßnahme, die darauf abzielt, den Schutz von Leistungen im Wettbewerb zu ermöglichen, die nicht durch das Urheberrecht abgedeckt sind. In Deutschland findet dieser Leistungsschutz seine Anwendung im Wettbewerbsrecht.

Das ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzrecht greift dann, wenn eine Leistung nicht die nötigen Schöpfungshöhen erreicht, die für einen urheberrechtlichen Schutz erforderlich sind, aber dennoch einen wirtschaftlichen Wert darstellt. Der Schutz kann beispielsweise in Form eines Wettbewerbsverbots gegenüber Mitbewerbern oder der Anerkennung von Unlauterkeit bei der Nachahmung bestehen.

Für Unternehmen ist der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz von großer Bedeutung, da er ihnen eine zusätzliche rechtliche Grundlage für den Schutz ihrer Leistungen bietet. Insbesondere in Branchen mit hohem Wettbewerbsdruck und schnellen Innovationszyklen kann dieser Schutz entscheidend sein, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

Ein Beispiel für den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz ist das sogenannte "Eckpfeilermodell". Dieses Modell betrifft den Schutz von unternehmerischen Konzepten, wie beispielsweise einem einzigartigen Ladenkonzept oder einer außergewöhnlichen Marketingstrategie. Wird das Konzept erfolgreich etabliert und erlangt einen hohen Bekanntheitsgrad, kann sich der Inhaber auf den Leistungsschutz berufen und andere Unternehmen daran hindern, ähnliche Konzepte zu nutzen.

Die Anwendung des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes kann jedoch komplex sein und erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung. Rechtliche Beratung durch Experten im Wettbewerbsrecht ist daher unerlässlich, um alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen und den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.

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