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Lexikon

Erbbauzinsreallast

Erbbauzinsreallast ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf eine spezifische Belastung eines Erbbaurechts bezieht. Erbbaurecht ist das Recht, ein Gebäude oder eine andere Bebauung auf einem fremden Grundstück zu errichten und zu nutzen. Der Eigentümer des Grundstücks, genannt der Erbbaurechtsgeber, erhebt vom Erbbaurechtsnehmer eine jährliche Zahlung, die als Erbbauzins bezeichnet wird. Diese Zahlung wird für die Laufzeit des Erbbaurechts festgelegt, die üblicherweise zwischen 50 und 99 Jahren liegt.

Die Erbbauzinsreallast ist eine zusätzliche Sicherung für den Erbbaurechtsgeber. Sie besteht darin, dass der Erbbaurechtsnehmer eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Erbbaurechtsgebers bestellt. Diese Grunddienstbarkeit belastet das Grundstück des Erbbaurechtsnehmers und sichert den Anspruch des Erbbaurechtsgebers auf Zahlung des Erbbauzinses ab. Mit der Erbbauzinsreallast steht dem Erbbaurechtsgeber ein vorrangiges Recht auf Befriedigung zu, falls der Erbbaurechtsnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Die Eintragung der Erbbauzinsreallast erfolgt im Grundbuch. Dies stellt sicher, dass sie für Dritte sichtbar ist und somit potenzielle Käufer oder andere Interessenten darüber informiert sind. Die Erbbauzinsreallast dient als Sicherheitsmaßnahme und schützt die Interessen des Erbbaurechtsgebers.

Für den Erbbaurechtsnehmer bedeutet die Erbbauzinsreallast, dass er dauerhaft mit den Zahlungsverpflichtungen belastet ist und das Grundstück als Sicherheit für den Erbbauzins dienen kann. Das kann sich auf die Verkaufsfähigkeit oder die Bewertung des Grundstücks auswirken. Es ist daher wichtig, die finanzielle Belastung des Erbbaurechts und die Auswirkung der Erbbauzinsreallast bei einer Entscheidung über den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags zu berücksichtigen.

Insgesamt stellt die Erbbauzinsreallast einen wichtigen Aspekt bei der Errichtung und Nutzung von Immobilien auf fremden Grundstücken dar und ist ein relevanter Faktor bei der Analyse von Erbbaurechtsverträgen.

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