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Lexikon

Entlastungsbeweis

Entlastungsbeweis (englisch: burden of proof) ist ein rechtlicher Begriff, der im Zusammenhang mit der Übernahme von Verantwortung oder Haftung in einem Unternehmen steht. Insbesondere bezieht sich dieser Begriff auf das Prinzip, dass ein Vorstandsmitglied oder ein Aufsichtsrat seine Vorgesetzten von der Haftung für bestimmte geschäftliche Entscheidungen oder Handlungen entlasten kann, sofern dieser im Rahmen seines Amtes und seiner Sorgfaltspflicht gehandelt hat.

Das deutsche Aktiengesetz sieht vor, dass Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte bei der Geschäftsführung ihren Pflichten nachkommen und die Interessen des Unternehmens wahrnehmen müssen. Der Entlastungsbeweis ist ein juristisches Mittel, das diese Personen davor schützt, für Schäden oder Verluste zur Verantwortung gezogen zu werden, die durch rechtlich zulässige Entscheidungen entstehen.

Um den Entlastungsbeweis zu erbringen, ist es notwendig, dass das Vorstandsmitglied oder der Aufsichtsrat nachweist, dass er die für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung erforderliche Sorgfalt angewendet hat. Dies bedeutet, dass er die erforderlichen Informationen recherchiert, Analysen und Bewertungen durchgeführt und alle relevanten Faktoren berücksichtigt hat, bevor er eine Entscheidung getroffen hat.

Im Falle eines Entlastungsbeweises liegt die Beweislast bei den Vorgesetzten oder Aktionären, die die Haftung des Vorstandsmitglieds oder Aufsichtsrats in Frage stellen. Sie müssen beweisen, dass das Vorstandsmitglied oder der Aufsichtsrat grob fahrlässig gehandelt oder bewusst gegen Gesetze oder Regelungen verstoßen hat.

Eine Entlastung wird in der Regel auf der Hauptversammlung eines Unternehmens gewährt, in der die Aktionäre über die Geschäftsführung entscheiden. Die Hauptversammlung hat die Befugnis, die Entlastung zu genehmigen oder abzulehnen.

Das Prinzip des Entlastungsbeweises ist ein wichtiges Instrument, um die Verantwortung von Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsräten in Unternehmen zu definieren und zu begrenzen. Es schafft Vertrauen zwischen den handelnden Personen und den Aktionären und trägt zur Stabilität und guten Unternehmensführung bei.

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