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Lexikon

Einziehungsverfügung

Einziehungsverfügung ist ein Begriff aus dem Bereich des Aktienrechts und bezeichnet einen formellen Beschluss einer Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, der darauf abzielt, eigene Aktien aus dem Verkehr zu ziehen. Dies geschieht durch die vollständige Vernichtung oder dauerhafte Aussonderung dieser Aktien. Eine Einziehungsverfügung wird in der Regel dann erlassen, wenn die Gesellschaft ein Interesse daran hat, die Anzahl ihrer ausstehenden Aktien zu reduzieren.

Der Beschluss zur Einziehung von eigenen Aktien kann verschiedene Ziele verfolgen. Einer der Hauptgründe ist die Steigerung des Gewinns pro Aktie, da die Gewinne der Gesellschaft auf eine reduzierte Anzahl von Aktien verteilt werden. Dies kann sich positiv auf die Attraktivität der Aktie am Markt auswirken und das Vertrauen der Aktionäre stärken.

Ein weiterer Zweck einer Einziehungsverfügung kann darin bestehen, überschüssige Liquidität aus dem Unternehmen zu entfernen. Wenn eine Gesellschaft beispielsweise mehr Cash-Reserven hat, als für ihre Geschäftstätigkeit notwendig sind, kann die Einziehung eigener Aktien als Mittel zur Rückgabe des überschüssigen Geldes an die Aktionäre dienen. Dies kann auch den Wert der Aktie erhöhen und die Rentabilität der Investitionen steigern.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Einziehungsverfügung die Rechte der verbleibenden Aktionäre nicht beeinträchtigt. Die verbleibenden Aktien behalten ihren Wert und ihre Dividendenberechtigung. Darüber hinaus kann die Einziehung auch Auswirkungen auf andere Kennzahlen wie das Eigenkapital, die Verschuldungsquote und das Verhältnis der Ergebnisse zum Eigenkapital haben.

In Deutschland ist die Einziehung eigener Aktien durch das Aktiengesetz (AktG) geregelt. Der Beschluss zur Einziehung muss von der Hauptversammlung mit einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 75 Prozent der abgegebenen Stimmen gefasst werden. Die Einziehung erfolgt durch eine notariell beglaubigte Erklärung des Vorstands. Die Änderungen im Aktienregister, die sich aus der Einziehung ergeben, müssen ebenfalls vom Vorstand unverzüglich gemeldet werden.

Die Einziehung eigener Aktien ist ein Instrument, das von Aktiengesellschaften in Deutschland häufig genutzt wird, um ihre Kapitalstruktur zu optimieren und den Aktionären zusätzlichen Nutzen zu bieten. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Aktienrechts und kann sowohl für das Unternehmen als auch für die Aktionäre von Vorteil sein.

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