Skip to content
Lexikon

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind Gewinne oder Einnahmen, die aus dem Betrieb eines landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Unternehmens erzielt werden. Diese Einkünfte können aus verschiedenen Quellen stammen, darunter der Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Getreide, Gemüse, Obst oder Vieh sowie aus dem Verkauf von Holz und anderen Forstprodukten.

In Deutschland unterliegen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft der Einkommensteuer. Die steuerliche Behandlung erfolgt im Rahmen des Einkommensteuergesetzes (EStG). Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören dazu auch Einkünfte aus dem Betrieb von Weingütern, Wochenend- oder Ferienhäusern, sofern diese nicht in den Sonderregelungen für Vermietung und Verpachtung fallen.

Die Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfolgt in der Regel nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG) und des Einkommensteuergesetzes. Hierbei werden insbesondere die Gewinnermittlungsmethoden nach Durchschnittssätzen, Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich angewendet.

Im Rahmen der Gewinnermittlung sind auch bestimmte Ausgaben abzugsfähig, die im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft stehen. Hierzu zählen beispielsweise der Aufwand für Saatgut, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Tierarztkosten, Maschinen, Geräte, Reparaturen, Bewirtschaftungskosten sowie Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter.

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind in der Regel gewerbliche Einkünfte und unterliegen daher auch der Gewerbesteuer. Allerdings können landwirtschaftliche Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen von der Gewerbesteuer befreit sein, insbesondere wenn sie als Liebhaberei eingestuft werden oder kleinere Betriebe im Sinne des § 14 des Gewerbesteuergesetzes sind.

Zusammenfassend können Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft eine wichtige Einnahmequelle für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie für Privatpersonen sein, die land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. Die steuerliche Behandlung und Gewinnermittlung erfolgt nach den geltenden Vorschriften des Einkommensteuer- und Bewertungsgesetzes.

AlleAktien Newsletter

Jetzt abonnieren und nichts mehr verpassen.
Jede Woche Aktienanalysen, die besonders tiefgründig recherchiert sind. Komplett unabhängig, ehrlich, transparent.

E