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Lexikon

Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage ist eine staatliche finanzielle Förderung für Personen, die eine selbstgenutzte Immobilie erwerben oder bauen wollen. Sie stellt einen wichtigen Bestandteil der Wohnungsbauförderung in Deutschland dar und hat das Ziel, insbesondere Familien mit niedrigem oder mittlerem Einkommen beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen.

Die Eigenheimzulage wurde im Rahmen des Eigenheimzulagegesetzes eingeführt und kann von Eigentümern von Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen beantragt werden, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Dabei kommt es nicht auf die Neuartigkeit oder den Standort der Immobilie an, sondern ausschließlich auf die Eigennutzung.

Die Höhe der Eigenheimzulage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Familieneinkommen, der Anzahl der Kinder, dem Baujahr der Immobilie und der Wohnfläche. Dabei wird die Eigenheimzulage in Form eines jährlichen Zuschusses für maximal acht Jahre gewährt. Die Höchstgrenze der Eigenheimzulage liegt derzeit bei 1.200 Euro pro Jahr für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 70.000 Euro, während eine Zusatzleistung von 1.800 Euro pro Jahr für jedes im Haushalt lebende Kind gewährt wird.

Um die Eigenheimzulage zu beantragen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu zählt unter anderem, dass der Antragsteller in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Des Weiteren darf die Wohnfläche der Immobilie die festgelegte Obergrenze nicht überschreiten und der Antragsteller muss die deutschen Bauordnungen einhalten.

Die Eigenheimzulage wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach angepasst und ist aktuell bis zum Jahr 2020 befristet. Ob die Eigenheimzulage über diesen Zeitpunkt hinaus weitergeführt wird, ist vom politischen Willen abhängig und kann nicht mit Gewissheit vorhergesagt werden.

Die Eigenheimzulage stellt eine wichtige Förderung dar, die es vielen Menschen ermöglicht, den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Sie bietet finanzielle Unterstützung während der Anfangsphase des Immobilienerwerbs und trägt somit zur Förderung des Wohneigentums bei.

Bitte beachten Sie, dass die Informationen in diesem Glossareintrag allgemeiner Natur sind und keine individuelle Beratung darstellen. Es wird empfohlen, einen Steuerberater oder eine Fachkraft für Immobilienfinanzierung zu Rate zu ziehen, um sich über die aktuellen Voraussetzungen und Regelungen zur Eigenheimzulage zu informieren.

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